Private Kindergruppen: Warum aufgeschoben nicht aufgehoben bedeutet

Förderung für private Kindergruppen fällt erst 2022/23.
bregenz Wenigstens ein kurzes Durchatmen ist den privaten Kindergruppen vergönnt. Gestern, Dienstag, hat die Landesregierung beschlossen, die Abschaffung der Förderung für Vier- und Fünfjährige um ein Jahr zu verschieben, damit, wie es im Informationsschreiben heißt, die betroffenen Einrichtungen und Eltern genügend Zeit für die Umstellung haben. Allerdings müssen die Gemeinden bestätigen, dass der Betreuungsbedarf nicht in einem öffentlichen Kindergarten abgedeckt werden kann. Die Obfrau des Landesverbandes selbstorganisierter Spiel- und Kindergruppen, Bea Madlener-Tonetti, stellt das keineswegs zufrieden: „Zum einen enthält der Beschluss kein Wort über den Erhalt der Vielfalt und Wahlfreiheit, zum anderen bedeutet er nun eben, dass die Einrichtungen vom guten Willen der Bürgermeister abhängig sind, ob diese einen Bedarf für eine alternative Einrichtung in ihrer Gemeinde sehen, oder nicht.“ Das „geschenkte“ Jahr will der Landesverband nützen, um mit den Kommunen intensiver ins Gespräch zu kommen.
Überschaubare Kosten
Dabei sind Zahl und Kosten in diesem Bereich überschaubar. Im Betreuungsjahr 2019/20 wurde für gerade einmal 242 Vier- und Fünfjährige in privaten elementarpädagogischen Einrichtungen die Abstützung des Elterntarifs in Anspruch genommen. Insgesamt waren es 312 Kinder, 64 davon wurden in öffentlichen Einrichtungen oder Spielgruppen betreut. Das Land kostete diese Maßnahme rund 300.000 Euro. Das geht aus einer Anfragebeantwortung von Bildungslandesrätin Barbara Schöbi-Fink an die Neos hervor. Hintergrund der Anfrage war die geplante Streichung der Förderung (die VN berichteten). Von der Umstellung der Förderung sind laut Schöbi-Fink 36 Einrichtungen betroffen. Im Jahr 2019/20 haben 34 davon Vier- und Fünfjährige betreut. Als Grund für die Einstellung der Stützungsbeiträge nannte die Bildungslandesrätin einmal mehr den Ausbau der Betreuungsplätze in Kindergärten.
Kaum Einsparungen
Nachdem es mittlerweile möglich sei, dass es für jedes vier- und fünfjährige Kind einen Platz in einem öffentlichen Kindergarten gebe, sei in Absprache mit dem Gemeindeverband beschlossen worden, die Abstützung der Elterntarife für die älteren Kinder einzustellen. Die Frage nach möglichen Einsparungen verneint Schöbi-Fink. Die Umstellung bewirke lediglich Minderausgaben in Höhe von rund 300.000 Euro. Es handle sich vielmehr um eine Steuerungsmaßnahme. Zum Vergleich: Im Budgetjahr 2020 wurden gesamt über 76 Millionen Euro für die Bereiche Kinderbetreuung aufgewendet. Für heuer wird mit Mehrausgaben von 5,6 Millionen Euro gerechnet. Zum befürchteten Wegfall der Wahlfreiheit heißt es in der Anfragebeantwortung lapidar: „Wenn Eltern das Angebot eines privaten Anbieters bevorzugen, können sie ihr Kind dort anmelden. Auf die Wahlfreiheit hat die Umstellung daher, abgesehen von möglicherweise höheren Tarifen, keine Auswirkungen.“
Bea Madlener-Tonetti vermutet, dass es für private Träger wahrscheinlich dort besonders schwierig wird, wo es in Gemeinden tatsächlich leer stehende Kindergartenräume gibt, was sie sich allerdings nicht vorstellen könne, wenn die Landesregierung wieder so viele Millionen in die Hand nehme, um dringend benötigte Betreuungsplätze zu schaffen. „Und überhaupt“, wird Madlener-Tonetti deutlich: „selbst wenn öffentliche Kindergartenräume leer würden, wie kommen die Eltern dazu, hinzunehmen, dass Land und Gemeinden ihre Kinder wie Blumentöpfe hin und herschieben, so, wie sie es gerade brauchen und ohne Rücksicht auf die Bedürfnisse von Kindern und Eltern?“ Die Streichung der Förderung bei den Vier- und Fünfjährigen betrifft übrigens auch die Betreuung bei Tagesmüttern.