Bezirksgericht: Mit geballter Faust am Bahnhof Dornbirn

2000 Euro Strafe wegen kräftigem Schwinger am Hotspot der Messestadt.
Dornbirn Die Aufnahmen der Videokamera am Bahnhof Dornbirn zeichneten das dramatische Geschehen deutlich auf. Es war vor dem Sutterlüty-Markt. Ein Mann näherte sich plötzlich einem anderen, holte mit seiner Faust aus und schlug ihm ins Gesicht.
Sechs Monate später. Am Bezirksgericht Dornbirn soll die Frage nach dem Warum enträtselt werden. Der damalige Angreifer, ein 31-jähriger Lagerarbeiter, macht als Beschuldigter keinen Hehl aus seiner damaligen Attacke: „Ja, ich bekenne mich schuldig!“, gesteht er gegenüber Richter Frank Plasinger sofort ein.
„Würde es wieder tun!“
Doch ohne reumütigem Unterton. Vielmehr mit nachhaltiger Überzeugung. Er habe damals „rechtens“ gehandelt, will er vermitteln. „Was ich jetzt sage“, fährt er fort, „mag vielleicht nicht gut für mich sein, Herr Richter. Aber ich würde dasselbe wieder tun! Der Typ hat mich vorher im Markt beleidigt. Draußen lief er mir dann mit einer Steinkugel entgegen. Und ich sage Ihnen: Ich lasse mich doch nicht erschlagen von so einem wie dem!“
Wenn man von einer Steinkugel getroffen werde, brauche es nämlich nicht viel, bis man tot sei. „Da bist du ganz schnell hin!“, schmettert der 31-Jährige dem Richter entgegen. Bedroht habe er sich gefühlt und nur in Notwehr gehandelt.
Das damalige Opfer wird als Zeuge in den Verhandlungssaal zitiert. Der Mann ist 34 Jahre alt und jetzt schon Frühpensionist. Die FFP2-Maske rutscht ihm ebenso ständig von der Nase wie seine Hose von der Hüfte. Man muss den Blick von seinem teilweise entblößten Allerwertesten abwenden.
Den Kiefer verzogen
Er scheint verwirrt. „Er und seine Kumpane haben mir nachgestellt“, spricht er auf den Angeklagten an. „Der Schlag hat mir das Kiefer verzogen.“ Zum Arzt ging er damals nicht. Die nach der Tat erschienen Polizisten entdecken keine Verletzungsmerkmale an seinem Kopf. Deshalb lautet die Anklage auch nur auf versuchte Körperverletzung. Der Beschuldigte entgegnet entrüstet: „Ich habe ihn noch nie zuvor gesehen! Und außerdem: So einem Deppen stellt von uns sicher keiner nach.“
Doch die Videokameras – aus gutem Grund sind mehrere davon am Bahnhof Dornbirn installiert – lassen keinen Zweifel an der Attacke. Deshalb Schuldspruch wegen des Vergehens der versuchten Körperverletzung.
Der Angeklagte wird zu einer Geldstrafe in der Höhe von 2000 Euro in 200 Tagessätzen verdonnert. Richter Plasinger gönnt ihm die großzügigste Ratenzahlung im Rahmen des Möglichen. Denn der Verurteilte, der die Entscheidung mit „Ja, das passt!“ quittiert, ist frischgebackener Vater.