Im Eiltempo zur Normalität

VN / 06.06.2021 • 19:00 Uhr
Im Eiltempo zur Normalität
In der Gastronomie darf es alsbald länger hell bleiben. VN/STEURER

Österreich steht vor weiteren Lockerungen.

bregenz Mit Riesenschritten steuert Österreich auf die nächsten Lockerungen zu. Ab Donnerstag, 10. Juni, geht schon wieder ein bisschen mehr. So wird etwa die Sperrstunde in der Gastronomie auf 24 Uhr ausgeweitet, die 20-Quadratmeter-Regel schrumpft auf 10 Quadratmeter, und in bestimmten Bereichen fällt die Maskenpflicht. Landeshauptmann Markus Wallner begrüßt die Öffnungsschritte: “Es geht in die richtige Richtung. Durch den Impffortschritt verbessert sich die Lage aktuell deutlich. Auch wenn wir weiterhin eine gewisse Eigenverantwortung brauchen, sind wir auf einem guten Weg.” Die Öffnungen sind seiner Ansicht nach für alle wesentlich, vor allem seien sie eine Chance für den Sommer und den Sommertourismus. “Dafür muss Vorarlberg allerdings so rasch als möglich stabil unter eine 7-Tage-Inzidenz von 50 kommen”, sagte Wallner im VN-Gespräch. Das ist nämlich Voraussetzung, um von Deutschland von der Liste der Risikogebiete gestrichen zu werden.

Eine Imagefrage

Dem Gästeverhalten nach zu urteilen, stört die Präsenz auf dieser Liste das Image des Landes als sicherer Urlaubsort. “Es gibt viele Anfragen, auch die Buchungen nehmen zu, aber viel dreht sich bei den Gästen auch um die Frage, wie sicher es ist”, berichtet Markus Wallner. Um von dieser Liste eliminiert zu werden, muss die Inzidenz mindestens eine Woche lang unter 50 sein, wenn möglich noch länger. Schließlich sind per 1. Juli die nächsten Öffnungen in Aussicht gestellt. Details dazu gibt der Bund offenbar Ende Juni bekannt. Die sommerliche Euphorie soll jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass gleichzeitig intensiv an der Frage, was im Herbst sein kann, gearbeitet wird.

Für den Landeshauptmann haben in diesem Zusammenhang drei Themen große Relevanz: “Welche Arten von Mutationen kommen noch und wirken die Impfstoffe dagegen, gibt es im Herbst einen Kinderimpfstoff, und welche Durchimpfungsrate erreichen wir.” Bei Letzterem steht als hehres Ziel ein Wert von mindestens 70 bis 80 Prozent. Deshalb gilt es laut Wallner, auch die Jugendlichen ab 12 für eine Impfung zu erreichen. Was die Test- und Spitalskapazitäten betrifft, stehe das Land praktisch auf Stand-by. Will heißen, Teststationen und Notversorgungszentrum können im Bedarfsfall schnell reaktiviert werden. Gleiches gilt für das Contacttracing.

Konzepte gegen Lockdown

Während der Sommermonate wird die Situation per Monitoring laufend beobachtet. Vorarlberg will das System der Modellregion jedenfalls fortsetzen. “Es ist möglich, auf diesem Pfad zu bleiben und mit entsprechenden Konzepten einen Lockdown zu verhindern”, zeigt sich Markus Wallner überzeugt. Nachsatz: “Das haben wir schon gezeigt.” Er warnt aber auch davor, zu früh zu glauben, dass sich die Pandemie erledigt hat. Nach wie vor sieht er die Impfung als wichtigstes Instrument im Kampf gegen das Coronavirus. “Wir lernen damit leben oder versuchen, es mit der Impfung auszurotten.”

   Die wesentlichen Änderungen ab dem 10. Juni im Überblick:

   Maskenpflicht und Mindestabstand

– Der Mindestabstand wird von zwei Metern auf einen Meter reduziert.

– Die Maskenpflicht im Außenbereich entfällt.

Reisebusse und Ausflugsschiffe im Gelegenheitsverkehr sowie Seil- und Zahnradbahnen

– Reisebusse und Ausflugsschiffe im Gelegenheitsverkehr können mit 100 % Kapazität fahren. Es gilt die 3-G-Regelung (genesen, getestet oder geimpft) und es muss in geschlossenen Räumen eine Maske getragen werden.

– Die Auslastung bei geschlossenen oder abgedeckten Seil- und Zahnradbahnen wird auf maximal 75 % hochgesetzt.

   Handel

-Die mindestens vorhandenen Quadratmeter je Kunde werden von 20 auf 10 m² gesenkt.

   Gastronomie

– Die Sperrstunde wird auf 24.00 Uhr ausgeweitet.

– Indoor sind Besuchergruppen von maximal 8 Personen, outdoor von maximal 16 Personen zuzüglich Minderjährige, über die eine Aufsichtspflicht wahrgenommen wird, zulässig.

– Mitarbeiter benötigen einen aktuellen 3-G-Nachweis (genesen, getestet oder geimpft).

   Freizeitbetriebe und Sport

-Die mindestens vorhandenen Quadratmeter je Kunde werden von 20 auf 10 m² gesenkt.

   Zusammenkünfte

-Zusammenkünfte ohne zugewiesene und gekennzeichnete Sitzplätze

Indoor sind Zusammenkünfte von maximal 8 Personen zuzüglich Minderjährige, über die eine Aufsichtspflicht wahrgenommen wird, und outdoor von maximal 16 Personen zuzüglich Minderjährige, über die eine Aufsichtspflicht wahrgenommen wird, zulässig. – Bei Zusammenkünften von maximal 8 Personen (zzgl. Minderjährige) gilt keine Abstands- und Maskenpflicht.

– Verabreichung von Speisen und Getränken wird im Freiluftbereich wieder erlaubt.

– Eine Anzeigepflicht besteht ab 17 Personen.

– Zusammenkünfte mit zugewiesenen und gekennzeichneten Sitzplätzen

Sind weiterhin outdoor mit maximal 3000 Personen, indoor mit maximal 1500 Personen zulässig. Die maximale Auslastung wird auf 75 % der Personenkapazität des Ortes der Zusammenkunft erweitert.

-Musikproben im Amateurbereich sind wieder generell zulässig. Es muss keine Maske getragen werden. Es gilt ein Abstand von einem Meter, kurzfristige darbietungstypische Unterschreitungen sind zulässig.

   Außerschulische Jugenderziehung und Jugendarbeit

– Die zulässige Teilnehmerzahl wird auf 50 Teilnehmer zuzüglich 4 Betreuungspersonen erweitert.