Den Ehemann erstochen: „Ich wollte ihn doch nicht töten!“

VN / 21.12.2022 • 13:26 Uhr
Rechtsanwalt Alexander Wirth (r.) mit seiner Mandantin vor der Schwurgerichtsverhandlung am Landesgericht Felkdirch. <span class="copyright">vn/gs</span>
Rechtsanwalt Alexander Wirth (r.) mit seiner Mandantin vor der Schwurgerichtsverhandlung am Landesgericht Felkdirch. vn/gs

So erschütternd erzählt eine sechsfache Mutter, vor dem Schwurgericht des Mordes angeklagt, was in der Tatnacht geschah.

Feldkirch Der Nachmittag vor der Tatnacht am 12. April dieses Jahres verlief ruhig und gewöhnlich. Der Bruder der 38-jährigen sechsfachen Mutter kam zu Besuch. Man trank ein Bier im Garten vor dem Wohnhaus in Schwarzach, wo die Kinder spielten. Doch nach dem gemeinsamen Abendgebet mit ihren Kindern eskalierte die Auseinandersetzung zwischen einer 38-jährigen Vorarlbergerin und ihrem 35-jährigen Mann. In der Küche stach die Frau mit einem Messer ins Herz des Ehegatten, der kurz darauf an den Verletzungen starb.

Am Tag nach der Bluttat. Der Garten, in dem die Kinder vor der Familientragödie noch spielten. <span class="copyright">vn/rauch</span>
Am Tag nach der Bluttat. Der Garten, in dem die Kinder vor der Familientragödie noch spielten. vn/rauch

Der Getötete hatte mit der Frau vier gemeinsame Kinder im minderjährigen Alter, zwei weitere Kinder der Vorarlbergerin stammen aus erster Ehe. Vor der Kriminalabteilung gab die Tatverdächtige am Tag danach an, damals ein Küchenmesser aus dem Messerblock gezogen zu haben.

Anders ihre Schilderung vor dem Geschworenensenat am Landesgericht Feldkirch.

„Innerlich gebrannt“

Staatsanwältin Julia Berchtold klagt vorsätzlichen Mord an. Der Verteidiger der Beschuldigten, Alexander Wirth, plädiert auf Totschlag. Die Situation habe sich damals aufgrund einer leidvollen und tristen Vorgeschichte der Ehe zugespitzt. „Meine Mandantin wurde von ihrem Mann ständig geschlagen. Es kam mehrfach zu Polizeieinsätzen. Er hat ihr zudem ständig vorgeworfen, sie habe nur deshalb gearbeitet, damit sie die Kinder abschieben könne. Die Frau hat bei der Tat innerlich gebrannt.“

Vom Landeskriminalamt versiegelt: Der Tatort in Schwarzach.  <span class="copyright">vn/rauch</span>
Vom Landeskriminalamt versiegelt: Der Tatort in Schwarzach. vn/rauch

„Teilweise schuldig“

Es ist eine emotionale Tortur, die die 38-jährige Angeklagte während der Einvernahme durch Richterin Sabrina Tagwercher durchleidet. Weinkrämpfe schütteln sie ständig. Dennoch vermag sie klare Antworten auf die Fragen zu erwidern.

„Bekennen Sie sich im Sinne der Anklage schuldig?“, will die Richterin von ihr wissen.

„Teilweise schuldig““, kommt als Antwort.

„Und warum nur teilweise?“

„Weil ich ihn doch nicht töten wollte!“, beteuert die Angeklagte schluchzend. „Aber ich war wie ferngesteuert! Ich war damals wütend und wurde noch wütender. Weil er mir immer wieder vorgehalten hatte, nur zu arbeiten, damit ich die Kinder abschieben könne! Ich habe innerlich gebrannt und nicht einmal gewusst, dass ich das Küchenmesser in der Hand hielt. Er aber sagte immer wieder: ‘Mach doch, mach doch!’ Dann sah ich plötzlich den Riss in seinem Hemd.“

Sie sei gerade mit dem Abwasch beschäftigt gewesen. Deshalb habe sie wohl das Küchenmesser in der Hand gehalten. Ihr Mann habe sie in jener Nacht gefragt, warum sie denn die Kinder ins Bett gebracht habe, ohne dass sie ihm vorher Gute Nacht wünschen hätten können. „Ich sagte dann zu ihm, ich dachte, du schläfst schon“, erinnert sich die 38-Jährige. Dann sei die Situation eskaliert. Als sie ihn am Boden liegen sah, habe sie Erste-Hilfe-Maßnahmen eingeleitet und den Notruf getätigt. Die älteste Tochter im oberen Stock habe geschrien.

Eine Geschichte wird aufgeblättert. Die Geschichte einer unglücklichen Ehe. Ihr Mann habe zwar gearbeitet, aber im Dezember wegen eines Betriebsurlaub“ aufgehört und nie wieder damit begonnen. „Ich musste die Familie allein versorgen und war völlig überfordert“, so die Beschuldigte.

Keine Unzurechnungsfähigkeit

Gerichtspsychiater Reinhard Haller attestiert der Angeklagten, während der Tat zurechnungsfähig gewesen zu sein. Unzurechnungsfähigkeit würde eine Geisteskrankheit voraussetzen, die bei der Frau nicht vorliege. Allerdings spricht Haller angesichts der Vorgeschichte von einem depressiven Zermürbungsprozess, dem die Frau ausgesetzt war. Ob die Tat im Affekt geschah, müsse er aber den Geschworenen überlassen. 

Opfervertreter Rechtsanwalt Stefan Denifl. <span class="copyright">vn/gs</span>
Opfervertreter Rechtsanwalt Stefan Denifl. vn/gs

Privatbeteiligtenvertreter stellen Ansprüche. Anwalt Stefan Denifl beansprucht 500 Euro Teilschmerzengeld für die Schwester des Opfers. Die Vertreterin der vier Kinder des Verstorbenen verlangt für die Betroffenen je 20.000 Euro Trauerschmerzengeld. Beschuldigtenanwalt Wirth beantragt die Verweisung der Anträge auf den Zivilrechtsweg.

Mit einem Urteil wird am späten Nachmittag gerechnet.