Mordfall Janine G.: Jetzt ist die Staatsanwaltschaft am Zug

Abschlussbericht des Landeskriminalamtes ist heute, Freitag, bei der Anklagebehörde in Feldkirch eingelangt.
Feldkirch Bei der Verfolgung des wohl furchtbarsten Verbrechens der vergangenen Jahre in Vorarlberg ist nun eine wichtige Hürde genommen worden. Nach einer außergewöhnlich langen Erhebungsarbeit durch das Landeskriminalamt sind die Ermittlungen im Mordfall Janine G. jetzt endgültig abgeschlossen und der Abschlussbericht am Freitag an die Staatsanwaltschaft Feldkirch übermittelt worden.
Die Bluttat ereignete sich in der Nacht auf den 4. März 2022 in einer Wohnung in Lustenau. Dort wurde die 30-jährige Dornbirnerin Janine G. gewaltsam um ihr Leben gebracht. Ihre Leiche wurde am nächsten Tag in einem Graben im Lustenauer Ried aufgefunden.

Tatverdächtige verhaftet
Nur kurz darauf konnten zwei Tatverdächtige verhaftet werden. Es handelt sich um einen damals 19-jährigen Lustenauer und einen 25-jährigen unsteten Vorarlberger. Während der jüngere der beiden wegen „fehlender Anhaltspunkte für eine sukzessive Mittäterschaft“ bereits wenige Monate später aus der U-Haft entlassen wurde, sitzt der ältere immer noch in der Justizanstalt Feldkirch. Auf ihm lastet der Verdacht des Mordes. Auch wenn er die Tat bis heute vehement bestreitet.
Langer Ermittlungsmarathon
Der Ermittlungsmarathon durch die Kriminalisten erwies sich als äußerst schwierig und zeitaufwendig. Vor allem, was die Beschaffung der Ergebnisse hinsichtlich der Social-Media-Aktivitäten der Tatbeteiligten vor dem unmittelbaren Tatzeitpunkt betraf. Hier musste von den Fahndern am Mutterkonzern von WhatsApp in den USA angeknüpft werden.
Nach nunmehr 22 Monaten Erhebungsarbeit konnte das Vorarlberger Morddezernat der Staatsanwaltschaft nun den lang erwarteten Abschlussbericht vorlegen. Das heißt, die Weiterführung des Falls liegt ab sofort bei der Anklagebehörde in Feldkirch, für die Kriminalisten ist die Angelegenheit erledigt.
Enges Zeitkorsett
Jetzt ist es nur noch eine Frage der Zeit, bis vom zuständigen Staatsanwalt eine Anklage wegen Mordes gegen den U-Häftling verfasst und erhoben wird. Doch das Zeitkorsett dafür ist eng. Denn nach zwei Jahren ist eine Untersuchungshaft zwingend zu beenden. Im gegebenen Fall wäre es allerdings möglich, die Haft des Hauptverdächtigen wegen dessen ausstehender Verwaltungsstrafen zu verlängern.

Der Schwurgerichtssaal des Landesgerichtes Feldkirch. Hier wird der Mordprozess verhandelt, ein Termin steht noch nicht fest. Stadt Feldkirch