Die Katze “Wüschele” erschossen? Jäger vor Gericht

62-jähriger Unterländer wegen Tierquälerei und Gefährdung der körperlichen Sicherheit angeklagt.
Von Mia Hämmerle
Feldkirch Der angeklagte Jagdpächter bekennt sich am Landesgericht Feldkirch vor Richterin Silke Sandholzer für nicht schuldig. Er habe an jenem Tag im November 2019 einen Graureiher mit einem Schuss aus seiner Flinte vom Auto aus erlegt und sei dann von zwei Bekannten aufgehalten worden, die ihm vorwarfen, er hätte ihre Katze getötet.
Doch zwei Schüsse?
Diese Bekannten, es handelt sich um eine Mutter und ihre Tochter, werden nun vor Gericht nacheinander als Zeuginnen befragt. Beide sagen aus, dass zwei Schüsse gefallen sind. Dies sei wohl hinter einem Waldstreifen geschehen. Die Tochter sei gerade über eine Wiese zu ihrer Katze gelaufen, als sie den ersten Schuss hörte. Durch den Schock sei die Katze wenige Meter in den Wald gerannt, doch sie konnten ihr “Wüschele” noch sehen.
Jäger mit toter Katze geflüchtet
Von dem Moment an, als sie ihre Mieze noch sehen konnten, bis zu dem Moment, als der Angeklagte mit dem toten Tier in der Hand weggelaufen sein soll, seien nur Sekunden vergangen. “Das heißt, sie haben ‚Wüschele‘ tot umfallen gesehen?”, fragt die Richterin die 58-jährige Mutter. Diese entgegnet, dass sie nur noch gesehen habe, wie der Beschuldigte mit ihrer mit Blut überströmten Katze in der Hand geflüchtet sei.
Unlogische Aussagen
Sie hätten “Wüschele” unmittelbar vor dem zweiten Schuss sowie auch unmittelbar danach noch gesehen. Doch wie die Katze von einer Kugel getroffen wurde, sahen sie nicht. Die Richterin hält der Zeugin vor, der Jäger hätte sicher auch einige Sekunden gebraucht, um zu der Katze zu kommen. Daraufhin meint die Angesprochene, der Mann sei ja sportlich und könne schnell rennen.
Anschließend habe sie ihm nachgerufen, und er sei dann mit dem Auto um die Wiese zu ihrem Stall gefahren. Die Tochter sagt, sie habe den Graureiher im Kofferraum des 62-Jährigen angefasst, um herauszufinden, ob er frisch geschossen wurde. Doch der Kadaver sei kalt gewesen. Ihre Mutter hingegen behauptet, das Blut sei eindeutig frisch gewesen. Sie meint, er habe mit dem ersten Schuss den Vogel und mit dem zweiten die Katze erschossen. Es wurde allerdings keine tote Katze gefunden.
Versöhnung im Gemüsegarten
Nachdem er ihnen den Graureiher gezeigt hatte, sei ihnen wohl klar gewesen, dass der Schuss den Vogel getroffen habe, meint der Beschuldigte selbst. Anschließend habe ihm seine Bekannte noch ihren Garten gezeigt und ihm Gemüse mitgegeben. Das bestätigt auch die Zeugin. Sie sei ja kein boshafter Mensch, und außerdem kenne sie den Jäger auch schon lange.
Anzeige nach vier Jahren
Ein weiterer Punkt, der Fragen aufwirft, ist, dass die beiden Katzenbesitzerinnen den Schützen erst vor kurzer Zeit angezeigt haben – also erst vier Jahre nach dem Vorfall. Der Angeklagte sagt daraufhin: “Das ist mir alles ein riesengroßes Rätsel.” Allerdings habe die Zeugin der Jägerschaft schon öfter vorgeworfen, dass sie ihre Katzen erschossen hätten. Erst kürzlich seien nämlich einige ihrer Katzen im Ried vergiftet worden, woraufhin sie bei der Polizei aussagte und auch den Vorfall von 2019 einbrachte.
Freispruch
Der Angeklagte wird von Richterin Silke Sandholzer freigesprochen. Seine Aussagen würden ein schlüssiges Bild ergeben, meint sie. Die Behauptungen der Zeuginnen seien hingegen voll mit Widersprüchen. Sie widersprachen sich sowohl gegenseitig als auch jeweils in ihren eigenen Aussagen vor der Polizei. Staatsanwältin Karin Krehn nahm drei Tage Bedenkzeit in Anspruch, daher ist das Urteil noch nicht rechtskräftig.