Nach Horrorunfall auf der Illbrücke: So lautet das Urteil gegen den Alko-Lenker

VN / 22.02.2024 • 17:40 Uhr
20230701GoefisUnfall
Der Unfall am 1. Juli vergangenen Jahres hatte zu einem Großeinsatz geführt. Hofmeister

Betrunkener Autofahrer, der in Göfis eine Frontalkollision verschuldete, musste sich vor Gericht verantworten.

Feldkirch Anfang Juli vergangenen Jahres war für einen 42-jährigen Deutschen klar: Er trennt sich von seiner Freundin. Wer was aus dem gemeinsamen Haushalt bekommt und wie das mit den Kindern weitergehen soll, mussten sie noch besprechen. Der Angestellte war frustriert und begann an jenem Sommertag bereits am frühen Nachmittag zu trinken.

Bis in die Abendstunden wurden es zwei große und acht kleine Bier, mit denen der Mann seinen Frust hinunterspülen wollte. Schlussendlich brachte er es auf 1,62 Promille. Ohne groß nachzudenken, stieg er in seinen Wagen und fuhr gegen 19.30 Uhr auf der Römerstraße von Frastanz Richtung Göfis. In einer lang gezogenen Rechtskurve verlor er die Kontrolle über seinen Wagen, mit 121 km/h war er viel zu schnell unterwegs.

Unfall Göfis
Der damals alkoholisierte Unfallverursacher (r.) wurde acht Monate später vor Gericht geladen. Eckert (4)

Kollision unvermeidbar

An der betreffenden Stelle sind lediglich 60 km/h erlaubt. Er geriet auf die Gegenfahrbahn. Auf der Illbrücke kam es zum Zusammenstoß mit dem Pkw eines 29-jährigen Lenkers, der schwer verletzt wurde.

Opferanwalt
Opferanwalt Alexander Juen: “Folgen blieben wie durch ein Wunder überschaubar.”

Prozess am Landesgericht

Als Unfallverursacher muss sich der 42-jährige Deutsche als Angeklagter am Landesgericht Feldkirch vor Richterin Silke Sandholzer verantworten.  „Wie durch ein Wunder sind die Folgen überschaubar geblieben“, sagt Rechtsanwalt Alexander Juen, der das unschuldige Opfer vertritt.

Sein Mandant erlitt damals einen komplizierten Bruch des Handgelenks, drei Mal musste er inzwischen operiert werden. Platten wurden eingeschraubt und müssen nun wieder entfernt werden. Die Feinmotorik ist beeinträchtigt. Dennoch, angesichts der Autowracks ist es kaum zu glauben, dass die beiden Lenker ohne weitere Verletzungen davongekommen sind.

Silke Sandholzer
Richterin Silke Sandholzer verkündete bei Verhandlungsschluss das Urteil.

Keine Chance

Der Verkehrssachverständige Christian Wolf konnte den Unfall rekonstruieren. Er war damals zeitnah an der Unfallstelle und somit in der Lage, die Endlagen der Autos, die völlig demoliert waren, problemlos auszuwerten. Als der Alkolenker damals mit 120 km/h auf die Gegenfahrbahn gerast war, hatte der entgegenkommende Autofahrer, der maximal mit 55 km/h unterwegs war, keine Chance auszuweichen. „Er hätte gar nichts tun können – außer zwei Minuten später von zu Hause wegzufahren“, bringt es Wolf auf den Punkt. Der alkoholisierte Deutsche hatte zwar abgebremst, doch die Kollisionsgeschwindigkeit betrug immer noch 85 km/h.

Bedingte Haftstrafe

Der Angeklagte ist bei der Verhandlung sichtlich betroffen, hat sich freiwillig in eine Entzugstherapie begeben und will nie wieder Alkohol trinken. Der bislang Unbescholtene wird wegen fahrlässiger Körperverletzung zu drei Monaten bedingter Haft und 6000 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt. Dem Opfer muss er 500 Euro Teilschmerzengeld bezahlen. Das Urteil ist rechtskräftig.

Christian Wolf
Verkehrssachverständiger Christian Wolf: “Entgegenkommender Fahrer hatte keine Chance auszuweichen.”

Geniale Technik

Seit einigen Jahren verfügen Autos über ein sogenanntes Airbagsteuergerät. „Darin werden sämtliche Daten aufgezeichnet und beim Auslösen des Airbags werden die letzten fünf Sekunden eingefroren“, erklärt der Verkehrssachverständige Christian Wolf. „Aus technischer Sicht ist das genial, man kann so feststellen, ob beispielsweise der Blinker an war, ob der Fahrer gebremst hat oder wie hoch die Kollisionsgeschwindigkeit war“, so Wolf. Auch wenn Experten mit Kollisionsanalysen dies berechnen können, das Steuergerät liefert die Daten exakt und rasch. Auch bei unsicheren Zeugenaussagen hilft dieser technische Fortschritt. „Dann ist das ganze keine Kaffesudleserei mehr“, weiß auch der Sachverständige diese Neuerung, die es bald in allen Autos geben wird, zu schätzen.