Spielsüchtige Vereinsobfrau griff in die Kasse

VN / 28.02.2024 • 16:46 Uhr
blaulicht gericht
Die Angeklagte mit ihrem Verteidiger Klaus Pichler beim Prozess im Verhandlungssaal. eckert (3)

54-jährige Vorarlbergerin zweigte 40.000 Euro von ihrem Verein ab. Nun wurde sie verurteilt.

Feldkirch Die Frau ist 54 Jahre alt, hatte als Angestellte beruflich immer mit viel Geld zu tun, ist verheiratet, hat Kinder und besitzt ein Haus. Doch dann kam die Spielsucht, schleichend und immer intensiver. Zu Hause verbrachte sie viel Zeit mit Internetwetten. Finanziell hätte sie das Spielen nicht notwendig gehabt. Zum Schluss setzte sie beinahe auf alles, was das Wettbüro anbot.

Doch die Gewinner waren immer die Spielstätten. Nun sitzt sie als Angeklagte im Verhandlungssaal am Landesgericht Feldkirch und weint, weil sie weiß, dass alles den Bach runterging. Mittlerweile hat sie ihre gute berufliche Position verloren und verdient in ihrem neuen Job nur mehr halb so viel. Eine Abfertigung in Jahresgehaltshöhe ist weg, schuld sind die unzähligen Behebungen, die sie über zehn Jahre hinweg tätigte, allerdings nicht an ihrem Arbeitsplatz, sondern als Obfrau eines Vereins.

Gericht
Richter Marco Mazzia verkündete das Urteil.

Unkontrollierter Zugriff

Der Verein, bei dem die Unterländerin Obfrau war, kümmert sich um das Wohl von Kindern. Auf dem Vereinskonto war einiges an Geld. Nicht zuletzt wegen ihrer Qualifikation, gut mit Geld umgehen zu können, war sie in dem Verein als Obfrau tätig. „Der unkontrollierte Zugriff auf die Vereinskassa wurde meiner Mandantin zum Verhängnis. Lange blieben die Malversationen unbemerkt“, so Verteidiger Klaus Pichler.

Doch die Spielsüchtige geriet immer mehr unter Druck und fürchtete, aufzufliegen. Sie begab sich in Therapie, suchte eine Nachfolgerin und legte ihr gegenüber auch offen, dass größere Beträge fehlen.

Bank schöpfte Verdacht

Doch auch die Bank schöpfte Verdacht wegen Geldwäsche. Wurden doch immer wieder größere Summen vom Vereinskonto auf das Privatkonto der Spielerin überwiesen. Einmal wanderten 15.000 Euro direkt auf das Konto eines Wettanbieters. Schlussendlich flog die Differenz von 40.500 Euro auf. Der Prozess dauert nicht lange, die Frau ist vollumfänglich geständig. Richter Marco Mazzia verurteilt die Angeklagte zu sechs Monaten Haft auf Bewährung und 2400 Euro unbedingter Geldstrafe. Beide Seiten akzeptieren, das Urteil ist rechtskräftig.

Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Youtube angezeigt.

Halbe Million Euro Schulden

„Selten werden Schäden so großzügig gut gemacht wie hier“, sagt Verteidiger Klaus Pichler. Die Spielsüchtige habe nicht lange herumgefeilscht, sondern großzügig 60.000 Euro anerkannt und auch schon zurückbezahlt. Der Schaden ist so hoch, weil noch Steuerberatungs- und Anwaltskosten dazu kamen. Heute hat die Frau alles in allem 500.000 Euro Schulden.

Auch das Gericht zeigt Verständnis, wertet das volle reumütige Geständnis, die Schadenswiedergutmachung und dass die Frau durch ihr Suchtverhalten getrieben war. Doch der lange Tatzeitraum von über zehn Jahren, die enorme Summe und die vielen Tatwiederholungen wirken strafverschärfend. „Diese Verurteilung wegen Untreue muss auch eine gewisse Signalwirkung in der Öffentlichkeit haben“, so Richter Marco Mazzia abschließend. Das Urteil ist rechtskräftig.