Deshalb musste Janine G. sterben

VN / 28.03.2024 • 14:28 Uhr
<p class="caption">In diesem Lustenauer Riedgraben wurde die Leiche der Ermordeten aufgefunden. <span class="media-container dcx_media_rtab" data-dcx_media_config="{}" data-dcx_media_type="rtab"> </span><span class="marker">Hartinger</span></p>

Den VN sind weitere Details zum Tötungsdelikt in Lustenau bekannt geworden. Vor allem über das Motiv, das dahintersteckt.

Schwarzach Die Staatsanwaltschaft Feldkirch beschuldigt einen 27-jährigen Untersuchungshäftling der Justizanstalt Feldkirch, am 3. März 2022 die 30-jährige Dornbirnerin Janine G. in einer Wohnung in Lustenau durch Würgen vorsätzlich getötet zu haben. Die gerade eben erst verfasste Anklageschrift gegen den Vorarlberger hat allerdings noch keine Rechtswirksamkeit.

Doch der des Mordes beschuldigte 27-Jährige wird nicht der Einzige sein, der sich wegen des Tötungsdeliktes an Janine G. zu verantworten hat. Auf der Anklagebank wird sich auch ein 21-jähriger Lustenauer einzufinden haben, dem die Vorwürfe der „Unterlassung der Verhinderung einer mit Strafe bedrohten Handlung“ sowie das „Vergehen der Störung der Totenruhe“ zur Last gelegt werden. Denn der Lustenauer war unmittelbarer Zeuge der Tat.

<p class="caption">In dieser Wohnung geschah das Ver­brechen im März 2022. <span class="media-container dcx_media_rtab" data-dcx_media_config="{}" data-dcx_media_type="rtab"> </span><span class="marker">vn/hk</span></p>

Motiv Schulden

Der Erstangeklagte, der Vater eines Kindes ist, schuldete Janine G. 20.000 Euro. Zwischen dem Tatverdächtigen und der Dornbirnerin bestand eine frühere intime Bindung. Um dem zahlungsunfähigen 27-Jährigen zu helfen, nahm Janine G. einen Bankkredit bei einer Sparkasse auf und geriet dadurch selbst in finanzielle Bedrängnis. Den Kredit hatte sie ohne Wissen ihrer Eltern aufgenommen. Lediglich ihre Tante und Freundinnen wussten davon.

Die versprochene Rückzahlung durch den Schuldner blieb aus, was Janine G. emotional stark belastete. Es kam zu einem Treffen zwischen der Dornbirnerin, ihrer Tante und dem Erstangeklagten in Dornbirn, um den Letzteren zur Zahlung seiner Geldschulden aufzufordern. Andernfalls drohe ihm eine Anzeige bei der Polizei.

Doch der seit längerer Zeit arbeitslose Mann reagierte daraufhin aggressiv und antwortete, dass sie schon sehen würde, was dann passiert.

Janine G.
In dieser Tankstelle kauften Janine G. und die Tatverdächtigen in der Tatnacht ein. Sie wurden von einer Überwachungskamera gefilmt. vn/gasser

Ein weiterer Termin mit dem Erstangeklagten wurde vereinbart.  Diesmal dabei: Ein Bekannter von Janine G., sie selbst und die beiden Beschuldigten. In einer Lustenauer Tankstelle wurden Alkohol und Zigaretten gekauft. Danach verabschiedete sich der Bekannte. Die Dornbirnerin begab sich daraufhin mit den beiden Tatverdächtigen in die Wohnung des Zweitangeklagten nach Lustenau. Der bereits erheblich alkoholisierte Erstangeklagte lenkte dabei den Pkw von Janine G.

Eiskalt und gelassen

In der Wohnung sollte die Situation anschließend eskalieren. Wieder waren die Schulden das Thema. Nach Aussagen des zweitbeschuldigten Lustenauers habe der Erstangeklagte damals ihm gegenüber wörtlich geäußert, dass er seiner Gläubigerin jetzt das „Genick brechen“ würde. Dabei habe er sich eiskalt und gelassen gezeigt, während Janine G. zu weinen begann.

Anschließend stieß der Tatverdächtige die 30-Jährige zu Boden und fügte ihr brutale Gewalt zu, während er schrie: „Stirb endlich!“

Zigarette nach der Tat

Der Lustenauer war nach seinen eigenen Angaben Zeuge des Geschehens, aber aufgrund seiner „Schockstarre“ unfähig und machtlos, Janine G. beizustehen. Die Frau überlebte die brutale Misshandlung nicht. Ihr mutmaßlicher Mörder hingegen habe sich danach eine Zigarette angezündet und sich bei dem Lustenauer dafür entschuldigt, dass er das Tötungsdelikt nicht in seiner eigenen Wohnung vorgenommen habe.

Leichnam auf dem Rücksitz

Anschließend positionierten die beiden Tatverdächtigen den Leichnam von Janine G. auf dem Rücksitz des Pkw des Zweitbeschuldigten auf eine Art, dass es den Anschein erweckt hätte, dass die Tote nur schlafen würde. Um die Leiche zu beseitigen, suchten sie sich eine geeignete Stelle, um sie dort irgendwo sie abzulegen und fuhren in Richtung Bludenz. Bei einem Zwischenstopp an einer Tankstelle in Hohenems sollen die beiden Männer Zigaretten und ein Getränk gekauft haben. Dann überlegten sie es sich anders und fuhren zurück nach Lustenau, wo der Zweitangeklagte das Auto verließ. Der Mordverdächtige selbst soll dann wieder in das Auto gestiegen sein und den Leichnam von Janine G. bei einem Entwässerungsgraben im Lustenauer Ried entsorgt haben.  Anschließend fuhr er den Pkw des Zweitangeklagten zurück nach Lustenau, stellte ihn jedoch nicht auf den üblichen Parkplatz, sondern vor dem Haupteingang der Wohnhausanlage ab.

Janine G.
Der Hauptangeklagte sitzt nach wie vor in der Justizanstalt Feldkirch, ein Termin für den Prozess ist noch nicht bekannt. VN

Aussage gegen Aussage

Der Lustenauer schilderte das Geschehene am nächsten Tag einem Bekannten auf einer privaten Geburtstagsparty. Nur wenig später dann auch gegenüber der Polizei. Die beiden Tatverdächtigen wurden verhaftet. Noch bis heute lastet der 27-jährige Untersuchungshäftling den Mord dem Zweitbeschuldigten an, der jedoch wenige Monate später aus der U-Haft entlassen wurde, da der Erstangeklagte nicht zuletzt aufgrund der Spurensicherung nach Ansicht der Staatsanwaltschaft der unmittelbare Haupttäter war.

Wie das Landesgericht Feldkirch am Donnerstag in einer öffentlichen Aussendung bekannt gab, droht dem Erstangeklagten im Falle einer Verurteilung eine Haftstrafe von zehn bis zwanzig Jahren oder eine lebenslange Freiheitsstrafe, dem Zweitangeklagten eine Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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