Verfahren gegen Thoma eingestellt

Christoph Thomas Aktivitäten am BG Bludenz werden nicht weiter strafrechtlich verfolgt. Das gab die Staatsanwaltschaft Feldkirch bekannt.
Nach wochenlangen Ermittlungen mit der Befragung mehrerer Zeugen ist der Fall abgeschlossen.
Feldkirch, Bludenz Der Routineanruf beim Sprecher der Staatsanwaltschaft Feldkirch Heinz Rusch zur Causa Thoma endet sehr häufig mit der Standardantwort: “Die Ermittlungen laufen noch. Über ein laufendes Verfahren kann ich keine Auskunft geben.” Am Montag war das anders. Da kam von Heinz Rusch die Antwort: “Die durchgeführte Ermittlung hat ergeben, dass kein strafrechtlich relevanter Sachverhalt verwirklicht wurde.”
Anonyme Vorwürfe
Dem ÖVP-Kultursprecher im Landtag und Wirtschaftsbundobmann Christoph Thoma (50) wurde in einem anonymen Schreiben an die Staatsanwaltschaft vorgeworfen, eine Deutschlehrerin am BG Bludenz wegen der Beurteilung eines seiner Kinder massiv unter Druck gesetzt zu haben. Auch habe sich der Politiker immer wieder in Unterrichtsinhalte bei anderen Pädagoginnen und Pädagogen eingemischt und diese belästigt zu haben. Im Raum standen Vorwürfe von Drohungen und Machtmissbrauch.

Nach Auftauchen der anonymen Vorwürfe leitete die Staatsanwaltschaft Ermittlungen ein. Mehrere Lehrpersonen des BG Bludenz wurden zu den Vorwürfen befragt.
“War zu erwarten”
Die betroffene Deutschlehrerin wollte sich gegenüber den Vorarlberger Nachrichten zur Einstellung des Verfahrens nicht äußern. Sehr wohl tat das AHS-Lehrervertreter Gerhard Pusnik, der die betroffene Pädagogin bei Gesprächen mit der Schulleitung und der Bildungsdirektion begleitete. “Die Einstellung war zu erwarten. Im schulischen Zusammenhang war und ist das höchst problematische Verhalten ein Thema. Dass nämlich ein Elternteil in einer geballten Kombination von schulischen Funktionen und seinen öffentlichen Ämtern diese Funktionen und Ämter gegen die Lehrerin in die Waagschale geworfen hat.”

Thoma selbst wollte die Entscheidung der Staatsanwaltschaft nicht kommentieren. Nur so viel: “Ich warte, bis ich das Ergebnis in schriftlicher Form erhalten und werde danach Stellung beziehen.”