Causa Fußach: Ex-Finanzchef knickte bei Einvernahme vor Gericht ein

VN / 17.05.2024 • 15:14 Uhr
Causa Fußach Gericht
Der Zweitangeklagte, Ex-Bürgermeister Ernst Blum, im Gespräch mit Verteidigerin Astrid Nagel. Er selbst muss sich erst Anfang Juli den Vorwürfen stellen. vn/gs (2)

Verhandlung gegen den Erstangeklagten wegen plötzlich auftretender Kreislaufprobleme unterbrochen.

Feldkirch Seit vergangenem Mittwoch muss sich der ehemalige Leiter der Finanzabteilung der Gemeinde Fußach am Landesgericht Feldkirch wegen angeblichem Amtsmissbrauch und Untreue verantworten. Zweitangeklagter ist Ex-Bürgermeister Ernst Blum (FPÖ) wegen derselben Vorwürfe.

Dem pensionierten Finanzchef wird unter anderem vorgeworfen, sich selbst im Verlauf von sieben Jahren eine Unzahl nicht erbrachter Überstundenleistungen und andere Zulagen verrechnet zu haben. Der Gemeinde soll dadurch ein Schaden von mindestens 200.000 Euro entstanden sein.

Der Erstangeklagte betonte auch am dritten Tag seiner Einvernahme, dass die Vorwürfe von Staatsanwältin Julia Müller samt und sonders haltlos seien. Denn er habe diese Zusatzleistungen tatsächlich erbracht.

“Da fällt jeder aus den Schuhen”

Worauf ihm die vorsitzende Richterin Verena Wackerle entgegnete: „Aus Ihren Aufzeichnungen geht hervor, dass Sie wochentags mindestens 13 bis 14 Stunden und manchmal sogar 19 Stunden am Tag gearbeitet haben und am Wochenende sechs Stunden. Und das sieben Jahre lang! Bei dieser Belastung fällt doch jeder aus den Schuhen.“

“Brauchte nicht mal einen Wecker”

Doch der Beschuldigte blieb dabei und schilderte seinen üblichen Tagesablauf: „Nach der Arbeit ging ich nach Hause, aß etwas, habe mich auf den Fernsehstuhl gesessen, döste und ging ins Bett. Ich brauchte maximal fünf bis sechs Stunden Schlaf. Um spätestens 4.30 Uhr stand ich auf und begab mich zur Arbeit ins Büro. Das war Routine, ich brauchte nicht mal einen Wecker.“

Joghurt am Mittag

Worauf Staatsanwältin Julia von ihm wissen wollte: „Hatten Sie überhaupt genügend Ernährung?“

Darauf der Angeklagte: „Ich brauchte kein Frühstück, am Mittag reichten mir Joghurts und richtig gegessen habe ich erst am Abend. Natürlich ist es mir körperlich nicht immer gut gegangen.“

Prozess
Der Erstangeklagte war einer Fortführung der Verhandlung gegen Mittag nicht mehr gewachsen.

Die dubiosen Messepark-Gutscheine

Der nächste Vorwurf, dem sich der Ex-Finanzchef stellen musste, war die Sache mit den Messepark-Gutscheinen. Dabei geht es um eine – damals angeblich vom Gemeindevorstand beschlossene – Auszahlung einer Funktionsentschädigung in Höhe von 4000 Euro an Ex-Bürgermeister Blum, teilweise in Form von Messepark-Gutscheinen.  

Der Erstangeklagte hatte dereinst vor dem Rechnungshof angegeben, dass Blum 4000 Euro in Gutscheinen erhalten habe, widerrief dies später aber vor der Abgabenbehörde, um „reinen Tisch“ zu machen. Vielmehr behauptete er dann, bei dieser Entschädigung habe sich um 500 Euro in Gutscheinen und 3500 Euro in bar gehandelt. Der ehemalige Bürgermeister, in diesem Punkt selbst angeklagt, bestreitet jedoch, überhaupt jemals einen Geldbetrag bekommen zu haben. Eine Sache, die vor Gericht noch geklärt werden muss.

Verhandlung auf Juli vertagt

Gegen Freitagmittag musste die Verhandlung auf Wunsch des sichtlich angeschlagenen Ex-Finanzchefs unterbrochen worden. Richterin Wackerle begründete den Abbruch der Verhandlung: „Es ergibt keinen Sinn, die Einvernahme heute weiterzuführen. Der Angeklagte gab in der Pause an, in der Nacht kaum geschlafen und nun Kreislaufprobleme bekommen zu haben.“

Die Verhandlung gegen den Erstangeklagten wird am Dienstag, den 2. Juli 2024, fortgesetzt. Für den darauffolgenden Tag ist die Einvernahme des Zweitbeschuldigten, Bürgermeister Blum, anberaumt.  

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