Betrunken mit über 70 km/h auf Mann zugerast

Bregenzerwälder hatte nach Geburtstagsfeier 1,64 Promille intus. Und rastete wegen Eifersucht aus.
Feldkirch Im Mai vergangenen Jahres ging es in einer Bregenzerwälder Gemeinde hoch her. Es wurde ausgiebig Geburtstag gefeiert, danach war mindestens ein Festgast reichlich alkoholisiert. Der einstige Verkäufer, jetzt geschäftlich selbstständig, hatte einen über den Durst getrunken, als es während der Feier zu einem Streit mit einem weiteren Gast kam. Die einen sagen, Eifersucht war der Hintergrund für den Frust des jungen Mannes, er selbst bestreitet dies. Jedenfalls war er ziemlich in Rage und setzte sich hinters Steuer und raste auf jenen Festgast zu, mit dem die Freundin des Angeklagten zuvor etwas getrunken hatte.
Noch Glück gehabt
Der konnte gerade noch zur Seite springen. Sein Glück, denn eine Kollision mit dem Wagen, der mindestens 70 km/h fuhr, hätte böse geendet. Danach raste der Betrunkene noch einige Runden um den Kreisverkehr, wobei ebenfalls brenzlige Situationen entstanden. Es kam fast zu mehreren Unfällen. Doch auch danach beruhigte sich der Wälder nicht, er riss Blumentöpfe herunter, zerstörte Gartenmöbel und eine Blumendekoration.
Holzschuh hinterhergeworfen
Beim Prozess am Landesgericht Feldkirch muss sich der 28-Jährige mehreren Vorwürfen stellen. Ob er seine damalige und heute Noch-Freundin wie laut Anklage würgte, bleibt offen, denn sie sagt nicht aus. Da der Beschuldigte bislang unbescholten war, schlägt ihm Richterin Silke Sandholzer eine Diversion (außergerichtlicher Tatausgleich) vor. Den Schaden im Blumengarten hat er bereits gut gemacht. Nun bleibt nur noch der Anspruch jenes Mannes, der im letzten Moment noch zur Seite springen konnte und dem der Beschuldigte auch noch einen Holzschuh nachwarf.
Völlig daneben
260 Euro fordert der beinahe Umgefahrene vom Beschuldigten, der Schrecken saß ihm damals tief in allen Gliedern. Der Anspruch wird bezahlt. Der Angeklagte entschuldigt sich, räumt ein, dass er sich völlig danebenbenommen hat und erzählt, dass er sein Trinkverhalten gründlich geändert hat. Nur bei besonderen Anlässen trinkt er ein Glas mit, im Übrigen lässt er die Finger vom Alkohol, verspricht er. Die Richterin erlegt ihm eine Buße von 960 Euro auf. Wird alles bezahlt, ist die Sache erledigt.