Bregenzer Strandbad-Dieb beklaute Kinder

16-jähriger Syrer zum dritten Mal verurteilt, doch das stört ihn offenbar kaum.
Feldkirch Im vergangenen Juni nutzten etliche Badegäste das Wetter, um sich im Strandbad Bregenz zu entspannen. Der nun am Landesgericht Feldkirch angeklagte 16-jährige Syrer nutzte den Tag ebenfalls, allerdings zum Stehlen. Offenbar besuchte er mit weiteren Jugendlichen das Bad, beobachtete die Rucksäcke von jungen Leuten und Kindern und durchsuchte sie anschließend. Danach machte er sich durch einen bestimmten Ausgang aus dem Staub. Vor der Polizei gab er noch an, er sei angestiftet worden. Doch dann will er wiederum allein gehandelt haben.
Jedenfalls stahl er einem Jungen 87 Euro, einem anderen ein Handyladegerät im Wert von dreißig Euro. Ein dritter Bub erzählt als Zeuge in der Verhandlung, dass es ihm den Geburtstag vermiest hat. Statt Geburtstag feiern wurde er beklaut, musste Aussagen tätigen und dergleichen.
Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.
Recht sorglos
Verteidiger Danijel Nikolic versuchte, seinem Mandanten zu erklären, dass es hinsichtlich eines Bleiberechtes schlecht aussieht, wenn er sich eine Straftat nach der anderen leistet. Doch das scheint den jungen Mann nicht groß zu beunruhigen. Er hat bereits eine Vorstrafe wegen Einbruchsdiebstahls und Betrügereien. Eine zweite wegen versuchten Diebstahls. Nun kommt eine dritte dazu. Bezüglich der vier geklauten Rucksäcke ist er geständig und bereit, die Schäden gutzumachen. Was den Diebstahl eines Messers aus einem unversperrten Auto betrifft, behauptet er, unschuldig zu sein. Seltsam ist allerdings, dass das Messer mit dem eingravierten Namen des Besitzers bei der Hausdurchsuchung bei ihm zu Hause gefunden wurde. “Ich habe es von jemandem erhalten”, behauptet er. “Äußerst unglaubwürdig, aber ich kann das Gegenteil nicht beweisen”, begründet Richter Peter Novak den punktuellen Freispruch.
Verleumdet
Vor der Polizei schwärzte der 16-Jährige einen anderen an und behauptete, ein gestohlenes Handy von diesem Kollegen gekauft zu haben. “Ich wollte mich retten”, gibt er zu, dem anderen den schwarzen Peter zugeschoben zu haben. Erst im Februar wurde der Syrer zu 660 Euro Geldstrafe verurteilt. Trotz offener Probezeit ging er wieder auf Diebstour. Nun bekommt er nochmals 400 Euro Geldstrafe dazu.
Außerdem werden fünf Monate Haftstrafe bedingt ausgesprochen. Die zwei Wochen in U-Haft haben ihm nicht gefallen, sagt er. Ob ihn das vor weiteren Straftaten abhält, ist fraglich. Für die Strafe bekommt er eine Ratenzahlung. Bezahlt er nicht, kann er statt Gefängnis gemeinnützige Leistungen erbringen und erst wenn das scheitert, muss er in Haft. Der Syrer kam als unbegleiteter Jugendlicher nach Österreich. Erkenntlich gezeigt hat er sich für die Aufnahme bislang nicht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.