Ex-Bürgermeister zur Causa Fußach: „Ja, ich hätte mehr hinschauen müssen!“

VN / 03.07.2024 • 16:07 Uhr
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Nach dem pensionierten Fußacher Finanzabteilungsleiter nun als Zweitangeklagter vor Gericht: der ehemalige Bürgermeister Ernst Blum. vn/gs(3)

Ehemaliger Gemeindechef Ernst Blum (FPÖ) beteuert bei der Einvernahme vor Gericht seine Unschuld im erschütternden Finanzskandal.

Feldkirch Im Jahr 2021 geriet die Gemeinde Fußach zunächst in den Fokus des Rechnungshofes, dann ins Visier der Staatsanwaltschaft. Wegen finanzieller Ungereimtheiten, die zu Anklagen wegen Amtsmissbrauchs und Untreue führten. Der Hauptangeklagte in der „Causa Fußach“ ist der pensionierte Leiter der Finanzabteilung der Gemeinde. Er soll sich selbst über sieben Jahre hinweg nicht erbrachte Überstundenleistungen und andere Zulagen verrechnet und der Gemeindekasse damit mehr als 200.000 Euro Schaden zugefügt haben. Der Pensionist wurde bereits am Landesgericht Feldkirch mehrere Tage lange dazu einvernommen und bekennt sich als nicht schuldig. „Da war alles rechtens“, lautet sein Tenor nach wie vor.

“Nichts bewusst oder gewollt”

Doch wie konnte dies alles geschehen? Versagte hier der Kontrollmechanismus? Sofern es einen solchen überhaupt gab? Das sind die Kernfragen, mit denen nun der damalige Bürgermeister Ernst Blum als Zweitangeklagter konfrontiert wird. Bereits zu Beginn der Einvernahme durch die Vorsitzende Richterin Verena Wackerle beteuert er: „Ich bin nicht schuldig. Nichts davon geschah bewusst oder gewollt von mir. Aber ja, ich hätte mehr hinschauen müssen.“ Aber er habe damals einfach zu viel Vertrauen in den Erstangeklagten gehabt. Von dessen Transaktionen für das Hauptkonto der Gemeinde oder Unterzeichnungen von Dienstverträgen habe er selbst nie etwas gewusst.

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Die Rechtsanwältinnen Astrid Nagel (für Ernst Blum), Christina Lindner (für den Erstangeklagten), Privatbeteiligtenvertreter Jürgen Nagel (für die Gemeinde Fußach) und Staatsanwalt Manfred Melchhammer. (v. l.)

Richterin Wackerle bohrt und bohrt. Es stellt sich heraus, dass in der Gemeinde Fußach schon einmal ein Amtsleiter wegen Malversationen in Misskredit gefallen war. Unter anderem wegen „selbstständiger Arbeiten ohne Auftrag.“ Als das ruchbar wurde, habe sich jener Amtsleiter mit einer ärztlichen Krankmeldung selbst entfernt und sei von da an nicht mehr in der Amtsstube erschienen. Die Folge: Der nun Erstangeklagte und damalige Finanzchef habe sich laut Blum selbst angeboten, zusätzlich auch die Personalabteilung zu übernehmen.

“Kein freundschaftliches Verhältnis”

„Wie war Ihr Verhältnis zum Erstangeklagten?“, will die Richterin jetzt vom Ex-Bürgermeister wissen. „Es war kein freundschaftliches, sondern nur ein arbeitsrechtliches Verhältnis“, entgegnet Blum. Allerdings sei er damals als Bürgermeister mit Personalhoheit auf Drängen des neuen Amtsleiters im Gemeindevorstand aus einer neuen Projektgruppe mit der Bezeichnung „Moderne Verwaltung“ ausgeschlossen worden, was das Verhältnis „wesentlich getrübt“ hätte. Im Jahr 2013 habe der Finanzchef den Vorschlag gemacht, die Lohnverrechnung der Fußacher Gemeindebediensteten aus „rechtlichen Gründen“ an die Stadt Bregenz, dann an die Gemeinde Hard auszulagern.

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Ernst Blum und seine Verteidigerin Astrid Nagel.

Das “Schattenkonto”

Blum behauptet, dass sich dann herausgestellt habe, dass der Erstangeklagte auf diesem Wege für seine eigenen Lohnverrechnungen zwei Konten angelegt habe. Ein reguläres Konto und ein „Schattenkonto“. Schließlich sei er, Blum, seitens der Gebarung in Hard über plötzlich finanzielle Ungereimtheiten informiert worden. „Ich selbst, und nicht der Rechnungshof, habe das dann aufgedeckt und eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft übermittelt“, so der Ex-Bürgermeister. Die Verhandlung wird am Donnerstag fortgesetzt, ein Urteil am Abend erwartet.

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