Verleumderische Ausrede vor dem zornigen Vater

VN / 08.07.2024 • 15:31 Uhr
Gericht
Die Tat der jungen Angeklagten wurde zwar vom Gericht nicht sanktioniert, dennoch gilt sie nun als vorbestraft. Eckert

Welch unerhörte Tat eine 17-Jährige ihrem ehemaligen Freund unterstellte.

Feldkirch Auf Vergewaltigung stehen bis zu fünf Jahre Haftstrafe. Somit zählt es zu den Verbrechen und oft werden die Beschuldigten am Arbeitsplatz von der Polizei abgeholt und abgeführt. Nicht selten verlieren sie ihren Arbeitsplatz. Selbst wenn sie freigesprochen werden, etwas bleibt hängen vom Verdacht, ein Sittlichkeitstäter zu sein.

Doch an all diese Stigmatisierungen dürfte eine 17-jährige Rumänin aus dem Leiblachtal kaum gedacht haben, als sie die Idee hatte, ihrem Vater aus Verlegenheit ein Märchen aufzutischen. Ein Märchen, das nun Folgen für sie hat. Sie bezichtigte ihren Ex-Freund, von ihm vergewaltigt worden zu sein. Nun findet sie sich als Angeklagte vor dem Landesgericht Feldkirch wieder – wegen Verleumdung.

Doch allzu ernst scheint der Teenager die ganze Sache bei der Verhandlung nicht zu nehmen. Für Gericht und Verfahrenshelfer Martin Kloser wird es zur Geduldsprobe, bis es endlich zu einer Lösung kommt.

Nicht erschienen

Zunächst hatte man der jungen Frau angeboten, dass sie im Rahmen einer Diversion (außergerichtlicher Tatausgleich) ohne Vorstrafe bleiben kann. Die Staatsanwaltschaft bot ihr zwei Termine beim Verein „Neustart“ an. Dort hätte man die Sache in Ruhe besprechen und aufgrund ihres jugendlichen Alters eine außergerichtliche Lösung finden können. Doch die junge Rumänin erschien nicht. Dann gab es den ersten Gerichtstermin, wieder blieb sie fern. Dann der zweite Gerichtstermin – dieses Mal wurde ihr die Ladung sogar von der Polizei überbracht. Ohne Erfolg, wieder warteten Verteidiger Martin Kloser, Richter Martin Mitteregger und ein Vertreter der Staatsanwaltschaft umsonst. Nun wird die 17-Jährige von der Polizei gebracht. „Aber wie komme ich wieder heim?“, erkundigt sie sich nach der Verhandlung, ob der „Blaulichtservice“ sie nicht wieder heim chauffieren könnte. Sie wird auf den Zug verwiesen.

Moralpredigt vom Senior

Die 17-Jährige war gemeinsam mit ihrem damaligen Freund im Sommer vergangenen Jahres ausgebüxt. Die beiden reisten nach Frankreich und verbrachten eine schöne Zeit miteinander. Zu Hause gab es dann eine große Moralpredigt vom Vater. Da versuchte die Teenagerin die Konsequenzen abzuschwächen, in dem sie eine Geschichte erfand. „Die Reise war nicht freiwillig, er hat mich auch vergewaltigt“, versuchte sie das Familienoberhaupt zu beschwichtigen. Gegen ihren Freund wurde ermittelt, im Zuge dessen räumte das Mädchen ihre Verleumdung dann doch ein. Dafür gab es nun einen Schuldspruch, allerdings nach dem Jugendgerichtsgesetz unter Vorbehalt der Strafe. Das heißt für das Mädchen: vorbestraft, allerdings vorerst ohne Sanktion. Erst wenn sich die junge Frau nochmals etwas leistet, wird eine Strafe ausgesprochen. Das Urteil ist rechtskräftig.