Urteile in der Causa Fußach gefällt: „Was bleibt, ist eine Riesen-Enttäuschung!“

Schuldig des Amtsmissbrauchs und der Untreue: So lauten die Strafen für den Ex-Bürgermeister und den ehemaligen Finanzleiter der Gemeinde Fußach.
Feldkirch Es waren endlose Verhandlungstage, gezeichnet von mühsamen Einvernahmen der Beschuldigten und zahlreicher Zeugen. Auf der Anklagebank saßen der Fußacher Ex-Bürgermeister Ernst Blum und der pensionierte Finanzleiter der Gemeinde.
Letzterem wurde als dem Erstangeklagten vorgeworfen, sich selbst über Jahre hinweg nicht erbrachte Überstundenleistungen und andere Zulagen unrechtmäßig verrechnet zu haben. Der Bürgermeister selbst musste sich unter anderem der Anschuldigung stellen, dass er die Machenschaften des Finanzchefs wissentlich geschehen ließ. Was er bis zuletzt vehement bestritt.

In Unschuld wusch sich von Beginn an und bis zum Ende auch der Erstangeklagte. Bezahlte Zulagen und Überstunden – alles sei rechtens gewesen.
“Sie wussten genau, was sie taten”
Anwalt Jürgen Nagel als Rechtsvertreter der Gemeinde machte immerhin einen Privatbeteiligtenzuspruch in der Höhe von insgesamt 600.000 Euro geltend. In seinem markanten Schlussplädoyer betonte der Advokat, dass keinem der beiden Beschuldigten Glauben geschenkt werden könne. Mit Blick auf den Erstangeklagten schmetterte er dem Schöffensenat unter dem Vorsitz von Richterin Verena Wackerle gepfefferte Argumente entgegen: „Dass der Finanzleiter damals insgesamt rund 9000 Überstunden generiert haben soll, ist nicht vorstellbar. Und dass der Bürgermeister davon nichts gewusst haben will, ebenso nicht. Vielmehr wussten sie beide genau, was sie taten.“

Rechtsanwältin Christina Lindner, die den Erstangeklagten vertrat, argumentierte in die entgegengesetzte Richtung. Unter dem Tenor „In dubio pro reo“ (im Zweifel für den Angeklagten) beantragte für ihren Mandanten in allen Anklagepunkten den Freispruch. So sei der Vorwurf von nicht geleisteten Überstunden vollkommen haltlos. „Es steht zweifelsfrei fest, dass mein Mandant damals auch an den Wochenenden gearbeitet hat. Die ganze Gemeinde hat davon gewusst.“

Vertrauen missbraucht
Astrid Nagel, Verteidigerin von Ex-Bürgermeister Blum, wies darauf hin, dass ihr Mandant damals völliges Vertrauen in den Finanzchef gehabt habe. „Hinzu kommt, dass man für einen solchen Kontrollmechanismus ein Jurist hätte sein müssen, um diese Machenschaften aufzudecken. Und Herr Blum ist eben kein Jurist. Er hielt den Erstangeklagten Jahre hinweg für äußerst loyal.“ Und das habe sich eben als ein leichtsinniges Fehlverhalten ihres Mandanten herausgestellt. Ein Verhalten, das man jedoch höchstens zivilrechtlich, nicht aber strafrechtlich ahnden könne. In seinem Schlusswort bekräftigte der Ex-Bürgermeister noch einmal, dass sein Vertrauen vom Zweitangeklagten jahrelang missbrauch worden sei: „Was nun bleibt, ist eine Riesen-Enttäuschung!“
Bedingte und teilbedingte Haftstrafen
Nach einer mehrstündigen Beratung fällte der Schöffensenat die Urteile. Der Erstangeklagte wurde in allen Anklagepunkten (Untreue und Amtsmissbrauch) schuldig gesprochen und zu 30 Monaten Haftstrafe, 18 davon auf Bewährung, verurteilt. Bei Ex-Bürgermeister Ernst Blum wurde von der Anklage des Amtsmissbrauchs freigesprochen, nicht aber vom Vorwurf der Untreue. Er ist zu 18 Monaten bedingter Haftstrafe verurteilt worden. In der Urteilsbegründung betonte Richterin Wackerle, dass die Beweisergebnisse keine Zweifel an der Schuld der Angeklagten offen ließe. Die Urteile sind nicht rechtskräftig, die Verteidigung erbat Bedenkzeit.