Packendes Plädoyer: “Er hat dieser jungen Frau ihr Leben und ihre Existenz geraubt”

VN / 31.07.2024 • 15:42 Uhr
Janine G. tag 2
Heute wird mit dem Urteil der Geschworenen gegen den 28-jährigen Hauptverdächtigen gerechnet. VN/STIPLOVSEK

Staatsanwalt Markus Fussenegger fand in seinem Abschlussplädoyer deutliche Worte zum vorgeworfenen skrupellosen Verbrechen des Mordes an Janine G.

Feldkirch Die Spannung im Gerichtssaal war förmlich greifbar, als Staatsanwalt Markus Fussenegger am zweiten Prozesstag sein Abschlussplädoyer hielt. Gleich zu Beginn brachte er seine Überzeugung klar zum Ausdruck: “Ich habe keine Zweifel daran, dass die Tathandlungen vom Erstangeklagten ausgeführt wurden.” Diese Aussage basiere auf den für ihn eindeutigen Ergebnissen der vorgelegten Gerichtsgutachten.

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Zweifel an den Aussagen

Fussenegger zweifle hingegen stark an den Aussagen des 28-jährigen Hauptverdächtigen, da diese wie ein gezielter Täuschungsversuch wirken würden. “Der Erstangeklagte hat meiner Ansicht nach lediglich die Rollen bei der Aussage des Zweitangeklagten vertauscht”, erklärte der Staatsanwalt. Auch die detaillierten Ausführungen des psychiatrischen Gutachters Primar Haller sowie die vorliegenden Spuren würden zu dieser Interpretation passen.

Packendes Plädoyer: "Er hat dieser jungen Frau ihr Leben und ihre Existenz geraubt"
Gerichtsmediziner Dr. Walter Rabl und DNA-Expertin Petra Hatzer-Grubwieser. VN/STIPLOVSEK

DNA-Spuren

Ein zentraler Punkt seiner Argumentation betraf die DNA-Spuren an den Fingernägeln von Janine G. “Wenn der Täter mit den Beinen auf den Händen des Opfers gekniet habe, wie von beiden Angeklagten beschrieben, dann wäre es möglich, dass das Opfer in ihrer letzten Notwehr die Knöchel oder Füße ihres Mörders gekratzt oder gegriffen hat.” So wäre für ihn eine schlüssige Erklärung für die DNA-Merkmale des Erstangeklagten unter den Fingernägeln des Mordopfers gefunden.

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Fussenegger schloss sein Plädoyer über die Schuldfrage des Erstangeklagten mit eindringlichen Worten: “Er hat dieser jungen Frau ihr Leben und ihre Existenz geraubt.”

Der Staatsanwalt sieht auch sämtliche weiteren Anklagepunkte durch die Ergebnisse des Prozesses gegen den Hauptverdächtigen als bestätigt an.

Verantwortung Zweitangeklagter

Fussenegger nahm jedoch auch den Zweitangeklagten in die Pflicht. “Es wäre für ihn durchaus möglich gewesen, irgendeine Handlung zu setzen, um den Tod von Janine G. zu verhindern”, betonte er. “Er hätte den Mörder nicht von seinem Opfer ziehen müssen.” Der Staatsanwalt nannte aber andere zumutbare Möglichkeiten wie das Schreien um Hilfe oder das Wählen des Notrufs. Daher sei auch beim 22-jährigen Zweitangeklagten der Tatbestand der Unterlassung der Verhinderung einer strafbaren Handlung erfüllt. Und der Staatsanwalt forderte auch für diesen eine angemessene Bestrafung.

Janine G. tag 2
Hätte er den Notruf verständigen oder zu Nachbarn flüchten können? Diese Frage müssen sich die Geschworenen zum Zweitangeklagten stellen. VN/STIPLOVSEK