“Extinction Rebellion” ärgert sich über Gerichtsentscheidung

Die Aktivisten orten in der Entscheidung des Landesverwaltungsgerichts „Repressionen gegen Klimaaktivismus“, die bewirken sollten, „dass der Protest leiser und der Widerstand kleiner wird“.
Bregenz Vor kurzem hat das Vorarlberger Landesverwaltungsgericht über die Beschwerde einer Klimaaktivistin entschieden. Die Frau war bei einer Demonstration vor dem Landhaus in Bregenz als „Filmerin“ tätig – während im Inneren des Gebäudes eine Landtagssitzung lief. Die Versammlung innerhalb der „Bannmeile“ wurde von der Polizei also aufgelöst, die Aktivistin von der Bezirkshauptmannschaft bestraft. Das Gericht gab der Beschwerde nicht statt, hielt fest, dass die „Bannmeile“ auch schon vor tatsächlichem Beginn einer Landtagssitzung greife und dass die illegale Versammlung auch nicht durch einen Notstand gerechtfertigt werden könnte: Es gebe zahlreiche „schonendere“ Möglichkeiten des legalen Protests, schrieb die Richterin im Erkenntnis. Die VN berichteten.
Aufgrund Ihrer Datenschutzeinstellungen wird an dieser Stelle kein Inhalt von Iframely angezeigt.
Für „Extinction Rebellion“ ist diese Entscheidung nicht nachvollziehbar. Die Gruppe organisierte den Protest vor dem Landhaus im Juli 2023. Auf eine VN-Anfrage reagiert Caroline Scholl-Poensgen mit einer Stellungnahme: „Durch das Urteil wird deutlich, was sich an vielen Orten in Österreich und global abzeichnet: Die Repressionen gegen Klimaaktivismus nehmen zu und sollen bewirken, dass der Protest leiser und der Widerstand kleiner wird.“ Es stelle sich außerdem die Frage, „inwiefern das bloße Filmen einer Versammlung außerhalb des Regierungsgebäudes das gesetzgebende Organ beeinträchtigen kann“, schreibt Scholl-Poensgen. Gegenstand der Verwaltungsstrafe und der Gerichtsentscheidung war jedoch nicht das Filmen, sondern insbesondere, dass die Aktivistin den Landhausplatz nicht verließ, nachdem die Versammlung aufgelöst worden war.
Gericht gestand Notstand nicht zu
Die Sprecherin von „Extinction Rebellion“ schreibt den VN außerdem, dass das Gericht „die mildernden Umstände des Klimanotstands und der Motivationsgründe ignoriert“ hätte. Das Gericht setzt sich jedoch in der Entscheidung sehr ausführlich mit dieser Argumentation auseinander, die Richterin kam zum Schluss: „Weder eine Versammlung innerhalb der Bannmeile, während der Landtag sich versammelte, noch der Verbleib am Versammlungsort stellen – bei theoretischer Annahme einer tatsächlichen Notstandssituation – geeignete Mittel dar, die drohenden Folgen der globalen Erwärmung auch nur in geringster Weise zu minimieren.“
Zudem stößt sich die NGO daran, dass das Landesverwaltungsgericht in der Angelegenheit keine mündliche Verhandlung durchführte, das sei ein Beispiel für „Repressionen gegen Klimaaktivismus“. In der Entscheidung des Gerichts heißt es dazu insbesondere: „Die Beschuldigte hat keinen Antrag auf mündliche Verhandlung gestellt.“