Zechprellerin drohte Polizisten: “Werde behaupten, ihr habt mich vergewaltigt”

Weshalb zwei Schwestern nach einem Besäufnis in Bregenz vor Gericht geladen wurden.
von Anna Weissenbach
Feldkirch „Lassen Sie mich sofort frei, sonst veröffentliche ich, dass die Polizei mich vergewaltigte!“, drohte am 15. April eine 52-jährige Frau den Beamten während ihrer Haft. Was eigentlich ein entspanntes Zusammensitzen mit ihrer Schwester hätte werden sollen, endete in einer Festnahme.
Begonnen hatte der Abend bei den beiden Schwestern zuhause. Der Todestag des Vaters rückte näher und aufgrund dieser emotionalen Belastung stießen die Beiden nicht nur auf ein Glas, sondern gleich auf eine ganze Flasche Wein an. Zu diesem Zeitpunkt, „immer noch Frau der Situation“, beschlossen die Bregenzerinnen, das Trinken in einer Tankstelle fortzusetzen. Sie gewährten sich laut eigenen Aussagen einige Schnäpse, als sie eine mysteriöse dritte Frau kennenlernten, die sie auf Getränke in der benachbarten Ambiente Bar in Bregenz einlud.
Prozess in Feldkirch
„Die Frau bestellte also drei Tequila-Shots und war dann verschwunden“, beharrt die 58-jährige Erstangeklagte und ältere der beiden Schwestern dann bei der Verhandlung vor dem Landesgericht Feldkirch. Für den Besitzer der Ambiente Bar, der damals ziemlich genervt von den mittlerweile stark alkoholisierten Damen war, ist jedoch klar: Die Erstangeklagte habe die Shots selbst bestellt.
Die 58-jährige Schwester verweigerte jedoch die Zahlung der Shots, könne sich daran aber nicht mehr erinnern. Der Barbesitzer rief die Polizei, die die Geschwister auf das Revier mitnahmen. Dort sollte dann eine standardmäßige Perlustration erfolgen. Die zweite Beschuldigte leistete aber Widerstand, während sie den Beamten Schimpfwörter entgegenwarf. In der Zelle solle sie dann ihre Bluse ausziehen haben müssen. Dadurch fühlte sie sich so gedemütigt, dass sie mit der Behauptung einer Vergewaltigung durch die Polizei drohte und damit, dass die anwesenden Polizisten den Arbeitsplatz verlieren würden.
“Aus dem Ruder gelaufen”
„Es ist einfach alles aus dem Ruder gelaufen“, äußert sich die wegen Betrug und Bedrohung angeklagte kleine Schwester. Obwohl rund 1,6 Promille Alkohol in ihrem Blut nachgewiesen werden konnten und die Frau eine schwierige Situation durchmachte, linderten die Aspekte der Verteidigung die Strafe nur bedingt. Die 52-Jährige wird zu 1680 Euro Geldstrafe, die Hälfte davon auf Bewährung, verurteilt. „Das, was Sie gesagt haben, ist definitiv eine Drohung. Wenn man sich so danebenbenimmt, dann ist es aber auch kein Wunder, wenn Polizisten nicht mehr ganz so freundlich sind“, sagt Richter Martin Mitteregger bei der Urteilsverkündung. Ihr Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Über die 58-Jährige wurden 200 Euro Geldbuße im Rahmen einer Diversion (außergerichtlicher Tatausgleich) verhängt. Sie nimmt dieses Angebot an.