Kunstfrevel an Gottfried Bechtolds Betonporsche

Drei Studenten wollten mit Sprüh-Vandalismus auf Extinction-Rebellion-Kundgebung hinweisen.
Feldkirch Es war Anfang Juli um die Mittagszeit, als drei Studenten im Alter von 19, 21 und 24 Jahren ihre Farbsprays vor der Hypobank in Bregenz auspackten und damit begannen, rote und violettfarbene Ankündigungen auf den Betonporsche des Künstlers Gottfried Bechtold zu sprühen. Die jungen Leute wollten auf eine Kundgebung der Extinction Rebellion am nächsten Tag vor dem Landhaus hinweisen. Die Gruppierung versucht immer wieder mit diversen Aktionen auf Umweltprobleme aufmerksam zu machen. Oft bewegen sich die Klimaschutzaktivisten in den Bereich des Strafrechtes. Auch die drei nun am Landesgericht Feldkirch Angeklagten mussten sich wegen schwerer Sachbeschädigung vor Gericht verantworten. „Schwer“ deshalb, weil es sich um einen Gegenstand von künstlerischem Wert handelte.
Vor Gericht entschuldigt
Zwei der Studenten stammen aus dem Osten Österreichs, Nummer drei stammt aus Schaffhausen. Alle entschuldigen sich bei einem Vertreter der Hypo, die Eigentümerin des Kunstobjektes ist. „Die Farbe war als ‚abwaschbar‘ deklariert, wir wollten wirklich nichts beschädigen“, beteuern die drei jungen Leute.
„Die Kreidefarbe, so heißt es in der Beschreibung, wäre leicht abwischbar“ setzt sich Verteidigerin Emelle Eglenceoglu für ihre jungen Mandanten ein. Die Anwältin findet die Aktion zwar nicht gut, regt aber eine Diversion (außergerichtlicher Tatausgleich) an, weil man den Angeklagten keine schwere Schuld vorwerfen kann und sie bislang noch nie mit dem Strafgesetz in Konflikt geraten waren. Das Gericht stimmt dem zu und die Beschuldigten übernehmen auch Verantwortung. So bleiben sie ohne Vorstrafe.

Spezialreiniger vonnöten
Die Hypobank stellt die Reinigungskosten von 231,60 Euro in Rechnung und die Angeklagten bezahlen den Betrag noch im Gerichtssaal. Weiters, so die Hypo, habe ein Angestellter noch fünf Stunden Arbeit gehabt, weshalb sie weitere 500 Euro möchte. Fotos anfertigen, Reinigungsfirma beauftragen, beim Künstler nachfragen – das rechtfertige den geforderten Betrag.
Dieser wird vorerst nicht zugesprochen. Die Sprayer versichern nochmals, dass sie keine bleibenden Spuren hinterlassen, sondern nur auf die Veranstaltung am nächsten Tag hinweisen wollten. In Erfahrungsberichten hätten sie nachgelesen, dass die Farben sogar im Rahmen der Witterungseinflüsse wie Regen wieder verschwinden würden. Das Trio wurde im Rahmen einer Diversion zu 250, 300 und 350 Euro Buße verurteilt. Die wird sofort bezahlt und das Verfahren eingestellt.
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