Wasserretter missbrauchte seine Stellung

Bei Anprobe des Neoprenanzuges griff er 15-Jähriger auf das Gesäß.
Feldkirch Der 32-jährige, am Landesgericht Feldkirch angeklagte Mann ist Trainer des Teenagers. Wenn die Wasserretter Ausrüstung, wie zum Beispiel einen passenden Neoprenanzug benötigen, händigt er unter anderem er dieses Equipment aus. So auch am 25.Dezember vor drei Jahren. Traditionell findet zur Weihnachtszeit in vielen Teilen Österreichs das traditionelle Weihnachtstauchen mit Christbaumversenken statt.
Warm eingepackt
Dass man bei derartigen Temperaturen warm eingepackt sein muss, ist klar. Die Personen, die einen passenden Anzug brauchen, bekommen einen gestellt. Die Größe muss passen, weil sonst zu viel kaltes Wasser durch den Anzug fließt und der Taucher friert. Luftposter oder abstehende Teile sollten deshalb nicht sein. „Ich habe nur kontrolliert, ob der Anzug richtig passt, das mache ich immer. Aber da geht es mehr um Arme und Beine, eventuell noch um die Taille“, verantwortet sich der Angeklagte zunächst.
Zeugin am Wort
Dann wird in Abwesenheit ihres angeklagten Trainers die junge Frau einvernommen, die aussagt, dass ihr der Trainer damals mit beiden Händen an den Hintern gefasst habe. Dazu gibt es einen Chatverlauf, wo sie sich über sein Verhalten beschwert. Auch mündlich äußerte sie ihm gegenüber danach, dass ihr das sehr unangenehm war und sie sich überhaupt in seiner Gegenwart äußerst unwohl fühlt. Während der Beschuldigte erst noch ausschließt, das Mädchen am Gesäß berührt zu haben, driftet die Verantwortung dann in Richtung Erinnerungslücke. „Könnte sein, jedenfalls kann ich mich nicht daran erinnern“, heißt es wenig später.
Fehlverhalten eingeräumt
Verteidiger Manuel Dietrich geht mit seinem Mandanten nochmals zur Besprechung unter vier Augen auf den Gerichtsgang hinaus. Danach übernimmt der 32-Jährige die Verantwortung. Allerdings kommt nicht so klar zum Ausdruck, für welches Fehlverhalten überhaupt. Das muss bei der Diversion, also einer Lösung ohne Verurteilung, auch nicht sein. „Ich muss etwas falsch gemacht haben, sonst würde sie sich nicht so verhalten und sich in meiner Gegenwart nicht so unwohl fühlen. Es tut mir leid, dass ich sie in eine solche Situation gebracht habe“, zeigt sich der Wasserretter plötzlich sehr kooperativ. Auch mit 1000 Euro Schmerzengeld wäre er einverstanden, gerade rechtzeitig bremst ihn sein Verteidiger noch ein und setzt die Grenze mit 500 Euro an. Dem Staat muss der Trainer 1000 Euro Buße zahlen, das Gericht bekommt 150 Euro für die Unkosten. Die Entscheidung ist rechtskräftig und die Sache erledigt, wenn alles bezahlt ist.