Die Ex-Freundin einem Martyrium ausgesetzt

24-jähriger Unterländer ließ nach Beziehungsende nicht locker. Was für ihn mit einer Haftstrafe endete.
Feldkirch Im Visier der Justiz stand in diesem Fall ein 24-jähriger Unterländer, der einst eine Beziehung mit einer ein Jahr jüngeren Frau hatte. Nach dem Schlussstrich kam es zu diversen Vorfällen. „Ich habe nicht verstanden, warum sie die Beziehung beendete, ich habe immer Rücksicht auf sie genommen“, behauptet der Angeklagte beim Prozess am Landesgericht Feldkirch. Die Ex-Freundin sagt als Zeugin, sie habe keinen Sex mit ihm wollen, weil sie sich vor ihm geekelt habe, doch er habe sie dauernd gedrängt und belästigt. Selbst nach dem Beziehungsende habe er sie verfolgt, genötigt, begrapscht und bedroht. Bis sie ihn endlich nach mehreren Übergriffen anzeigte.
Beeinträchtigt
„Wussten Sie, dass Ihre ehemalige Freundin eine Beeinträchtigung von 70 Prozent hat?“, fragt Verteidiger Stephan Wirth seinen Mandanten. „Nein, sie hat das mal erwähnt, dass sie etwas hinterher hängt, aber das war für mich nicht wichtig“, so der Beschuldigte. Die Frau hörte als Kind schlecht, weshalb sich ihre Entwicklung um mehrere Jahre verzögerte.
Ihr Erinnerungsvermögen und Erzählen seien nicht beeinträchtigt, sagt der Vater des Opfers. Offenbar verkraftete der junge Mann das Ende der Beziehung nicht und versuchte zunächst freundlich, seine „Liebe“ zurückzugewinnen. Als das nicht funktionierte, wurde er rabiat. Laut Anklage sagte er: „Du gehörst mir“. Auch sexuell derbe Sätze sollen gefallen sein. „Zum Spaß“, wie der Beschuldigte meint. Und völlig unglaubwürdig fügt er hinzu, dass das die junge Frau „sexuell erregt“ habe.
Begrapscht
Selbst als die Frau von ihrem neuen Partner schwanger war, schlich der Angeklagte ihr hinterher. Wenn er sie zufällig traf, begrapschte er sie, drohte ihr und griff ihr einmal in den Bregenzer Seeanlagen ungeniert an die Brüste. Ein anderes Mal sogar unter der Unterhose in den Intimbereich. Einmal schubste er die Schwangere grob gegen die Glasfront des Sutterlüty-Marktes am Dornbirner Bahnhof. Er schlich um ihre Wohnanlage. Alles in allem kommen auf diese Weise eine Menge Delikte zusammen. Der Unbescholtene beteuert bis zum Schluss seine Unschuld.
Zu Haftstrafe verurteilt
Nach einem mehrstündigen Verfahren wird das Urteil verkündet. Versuchte geschlechtliche Nötigung, sexuelle Belästigung, gefährliche Drohung, Nötigung, Stalking. Die Strafe: 16 Monate Haftstrafe und 1500 Euro Entschädigung für das Opfer. „Sie haben die Frau ausgenutzt, dem Opfer ging es nicht um Geld. Die Frau hat Sie auch erst nach Ihrem letzten, massiven Übergriff angezeigt. Sie wollte nur in Ruhe gelassen werden“, so die Vorsitzende, Richterin Lisa Pfeifer. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.