Verdacht des Amtsmissbrauchs: Bludenzer Bürgermeister demnächst vor Gericht

VN / 28.11.2024 • 12:13 Uhr
Verdacht des Amtsmissbrauchs: Bludenzer Bürgermeister demnächst vor Gericht
Der Bludenzer Bürgermeister Simon Tschann muss sich in Bälde vor Gericht verantworten. Studio Matak/Stadt Bludenz

Anklage nun rechtskräftig: Prozesstermin gegen Simon Tschann (ÖVP) am Landesgericht Feldkirch steht fest.

Feldkirch Die Staatsanwaltschaft Feldkirch hat nun rechtskräftig Anklage gegen den Bürgermeister der Vorarlberger Stadt Bludenz, Simon Tschann (ÖVP), erhoben. Das Stadtoberhaupt wird sich wegen Amtsmissbrauchs und falscher Beurkundung im Amt vor Gericht verantworten müssen. Inhaltlich geht es um eine Baugenehmigung einer Wohnanlage. Für Tschann sind die gegen ihn gerichteten Vorwürfe “weiterhin nicht nachvollziehbar”, wie er in einer Aussendung der Stadt betonte (die VN berichteten).

Stadtoberhaupt wehrt sich

Die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft dauerten über zwei Jahre, die Wohnanlage in der Fohrenburgstraße wurde bereits 2022 errichtet. Ein Kritikpunkt lautet, dass Tschann das Bauvorhaben trotz negativer Stellungnahme des städtischen Gutachters genehmigt habe – was Tschann bestreitet. Sowohl die Bezirkshauptmannschaft Bludenz als auch das Landesverwaltungsgericht und der Landesvolksanwalt hätten im Rahmen ihrer Überprüfungen jeweils die Vorgehensweise der Stadt im Wesentlichen bestätigt, unterstrich der Bürgermeister.

Fohrenburgstraße 16, 18, 20, drei Wohnblöcke von Jäger Bau
Dieses Objekt in der Bludenzer Fohrenburgstraße steht im Mittelpunkt der Anklage. vn/böcken

Die konkreten Anklagevorwürfe

Wie das Landesgericht Feldkirch am Donnerstag offiziell mitteilte, findet gegen Tschann eine Verhandlung vor dem Schöffengericht unter dem Vorsitz von Richter Alexander Wehinger statt. Der Prozess ist für den 18. Dezember von 9 bis voraussichtlich 16 Uhr im Schwurgerichtssaal in Feldkirch anberaumt. Die Staatsanwaltschaft Feldkirch legt dem Angeklagten zur Last, er habe seine Befugnis, im Namen der Stadt Bludenz als deren Organ Amtsgeschäfte vorzunehmen, wissentlich missbraucht.

Nach dem Vorwurf der Anklage habe er als Baubehörde I. Instanz mit Bescheid vom 26.08.2021 eine „Bauabstandsnachsicht“ und die Baubewilligung erteilt, obwohl nicht alle Bewilligungsvoraussetzungen vorgelegen hätten. Weiters soll er zu dem genannten Verfahren in schriftlichen Stellungnahmen an den Landesvolksanwalt für Vorarlberg und an die Bezirkshauptmannschaft Bludenz wahrheitswidrig Tatsachen fälschlich beurkundet haben.

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