Stalkerin belästigte Arbeitskollegen

VN / 18.02.2025 • 17:25 Uhr
Gericht
Die Angeklagte zeigte sich auch bei der Gerichtsverhandlung nicht einsichtig. Eckert

Geistig Beeinträchtigte kann „Schlussstrich“ nicht akzeptieren. Auch nicht vor Gericht.

Feldkirch Die 30-Jährige arbeitet am selben Arbeitsplatz wie der 42-Jährige. Die junge Frau ist in dem Supermarkt als Hilfskraft angestellt und geht regelmäßig arbeiten. Ihr Arbeitskollege ging ein paar Mal mit ihr aus und drei Mal habe es sich ergeben, dass die beiden miteinander Geschlechtsverkehr hatten.  „Ich wusste, dass sie geistig beeinträchtigt ist“, räumt das männliche Stalkingopfer bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch auf Nachfrage von Verteidigerin Olivia Lerch ein. Er sah es laut eigener Aussage nicht als „Beziehung“.

Ihre Eifersucht sei dann schlussendlich zu einem echten Problem geworden, berichtet der Zeuge. Die Frau warf ihm im Betrieb Fetzen nach, suchte ständig das Gespräch und den Kontakt.

Situation eskalierte

Die Situation wurde immer schlimmer. Mehrere Monate hindurch bombardierte die geistig Beeinträchtigte den Oberländer mit über 40 Briefen, rief in an und schlug gegen die Scheiben, wenn er in seinem Auto saß. Je mehr sie Druck machte, desto mehr zog sich der Mann zurück, ging ihr aus dem Weg und wollte noch weniger von ihr wissen. Das wiederum versetzte die Frau in Rage und sie drohte ihm, sein Motorrad zu zerkratzen. Sie griff ihm in den Schritt, drückte ihn gegen die Fritteuse, wodurch der Mann verletzt wurde. Als die Frau schlussendlich gekündigt wurde, schlug und trat sie ihn. Eine Diversion wurde versucht, eine einstweilige Verfügung erlassen, doch bereits am nächsten Tag stalkte sie das Opfer erneut.

Völlig uneinsichtig

Im Prozess zeigt sich die schlanke Frau äußerst uneinsichtig. Sie kann aufgrund ihrer Beeinträchtigung einfach nicht nachvollziehen, warum es aus sein sollte. „Er soll mir einmal den Grund sagen“. Der Zeuge sagt ihr mehrere Gründe: Eifersucht, das Bedrängen, die Aufdringlichkeit, die Unnachgiebigkeit. Und er sagt ihr klar und deutlich, dass es keine Chance mehr gibt. „Doch, das werden wir noch sehen“, zeigt sie sich wieder stur.

Verteidigerin Olivia Lerch und Richter Marco Mazzia haben alle Mühe, die Frau unter Kontrolle zu bringen. Ständig schwätzt sie dem Opfer dazwischen, teils außer sich und hysterisch. Schlussendlich beruhigt sie sich doch noch. Sie wird unter anderem wegen Stalking und Körperverletzung zu 840 Euro Geldstrafe verurteilt. Dem Opfer muss sie insgesamt 400 Euro zahlen. Der Gestalkte leidet an Schlafstörungen und ist nie sicher, ob ihm die einstige Kurzzeitbeziehung nicht wieder irgendwo auflauert. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.