Es wird ernst für ihn: So viele Strafverhandlungen warten auf den „falschen Zahnarzt“

Kurpfuscherei, fahrlässige Körperverletzung, schwerer Betrug: Erster Strafprozess gegen fragwürdigen Zahnmediziner sollte am Donnerstag stattfinden. Doch der Termin wird aus einem bestimmten Grund verschoben.
Feldkirch Bereits seit dem Jahr 2016 geht die Vorarlberger Zahnärztekammer gegen einen ihrer Meinung nach „falschen Zahnarzt“ vor (die VN berichteten exklusiv).
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Massive gesundheitliche Schäden
Der Beschuldigte, der keine zahnärztliche Berufsberechtigung in Österreich aufweisen kann, soll durch seine Behandlungen in der Praxis im Bezirk Bregenz nicht wenigen Patienten zum Teil massive gesundheitliche Schäden zugefügt haben.
Seither sind zahlreiche Zivilprozesse am Landesgericht Feldkirch gegen den Beklagten durchgeführt worden. Er musste bereits mehrere Schadenersatzzahlungen leisten (Schmerzengeld, Sanierungskosten für Fehlbehandlungen usw.).
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Keiner Schuld bewusst
Der Beschuldigte selbst streitet jedoch jegliche Verantwortung ab. Unter anderem mit der Behauptung, er habe die klagenden Patienten gar nicht behandelt. Die Causa führte bereits zu mehreren Strafprozessen gegen Mitarbeiter seiner Praxis, unter anderem wegen deren Falschaussagen. Empfindliche Geldstrafen wurden verhängt, auch Freiheitsstrafen auf Bewährung.
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Inzwischen hat die Feldkircher Staatsanwaltschaft Anklagen gegen den Hauptbeschuldigten selbst erhoben, und zwar wegen gewerbsmäßig schweren Betrugs, fahrlässiger Körperverletzung und Kurpfuscherei. Der Strafrahmen reicht hier von sechs Monaten bis fünf Jahren. Laut Anklage soll der 53-Jährige 17 Patienten zahnärztlich fehlbehandelt und Unsummen von Geld kassiert haben.
Zehn Gerichtstermine
Nach den Zivilverhandlungen sollte es am kommenden Donnerstag am Strafgericht „ans Eingemachte“ für den Angeklagten gehen. Angesichts der zahlreichen angeblichen Opfer sind insgesamt zehn Verhandlungen anberaumt, die sich beinahe über einen Monat hinziehen würden. Doch der für Donnerstag geplante erste Strafprozess wird nun doch nicht stattfinden, wie Gerichtssprecher Dietmar Nußbaumer den VN am Dienstag bestätigte. Der Grund: „Die Verteidigung des Angeklagten hat die Beiziehung eines neuen Gutachters beantragt“, so Nußbaumer.

Konkreter dazu der Verteidiger des Angeklagten selbst, Rechtsanwalt Martin Trefalt von der Trefalt und Walch Rechtsanwälte GmbH”: „Vor Beginn der Hauptverhandlung habe ich beantragt, den im Ermittlungsverfahren tätigen Sachverständigen wegen Befangenheit nicht beizuziehen. Das Gericht ist dem Antrag im Ergebnis gefolgt und wird nunmehr einen anderen Sachverständigen bestellen. Dieser wird die Vorwürfe neuerlich fachmännisch beurteilen.“
So wird sich der Beginn eines außergewöhnlichen Prozessmarathons weiter hinziehen.