Lockere Bemerkung rief “Cobra” auf den Plan

VN / 02.09.2025 • 11:27 Uhr
Gericht
Der Beschuldigte bei der Verhandlung am Landesgericht: “Verstehe die Aufregung nicht.” Eckert

28-jähriger Syrer sprach mit Kollegen über ein Shooting Game und erwähnte dabei den Grazer Amoklauf.

Feldkirch Der junge, am Landesgericht Feldkirch angeklagte Mann, einst Angestellter und sogar in leitender Stellung bei einem Postverteilungszentrum, spielt gerne am Computer. Am liebsten zurzeit das “PubG”. Ein Spiel, bei dem bis zu 100 Spieler in kriegerischem Szenario gegeneinander antreten können. Gewonnen hat, wer als Letzter “überlebt”, also übrig bleibt. Verwendet wird dabei die AK-47, ein sowjetisch-russisches Sturm- und Maschinengewehr, auch als Kalaschnikow bezeichnet. Das Spiel ähnelt dem Spiel “Counter-Strike”. Der junge Syrer ist jedenfalls ein Fan derartiger Spiele und plaudert auch gerne darüber.

Dass Äußerungen zu Tod und Amok bei Mitmenschen ganz andere Emotionen auslösen könnten, daran denkt er weniger. Nicht einmal Zusammenhänge zum Amoklauf in Graz geben ihm zu denken. “Diese Computerspiele sind bei uns erlaubt”, erinnert Verteidiger Daniel Wolff bei der Verhandlung an die Gesetzeslage. Somit sind auch Äußerungen darüber nicht strafbar. Eine Meinung, die durch das ergehende Urteil bestätigt wird.

Ungutes Gefühl

Anfang August begab sich der junge Angestellte in den Pausenraum im Logistikzentrum in Wolfurt, wo in einer Art Kantine gerade rund 30 Postangestellte am Mittagessen waren. Er selbst gab sein Essen ebenfalls zum Wärmen in die Mikrowelle und stellte den Timer auf 50 Sekunden. Währenddessen unterhielt er sich mit zwei Kollegen über das Spiel “PubG” und meinte, dass er ziemlich gut sei. Er sagte lachend: “Was glaubt ihr, wie lange würde es dauern, bis ich euch 30 Leute mit der AK-47 abgeknallt hätte. Ich würde es so machen wie der in Graz”, gaben drei Zeugen seine Äußerungen zu Protokoll.

Weil ein ungutes Gefühl nach den Vorfällen in Graz aufkam, wurde der Sager an den Vorgesetzten weitergeleitet. Das Einsatzkommando Cobra durchsuchte daraufhin die Wohnung des Verdächtigen. Am zehnten Juni waren in Graz an einem Gymnasium neun Schüler und eine Lehrerin von einem Ex-Schüler getötet worden. Zudem gab es elf Verletzte, der Täter richtete sich selbst.

Freispruch

Im Zeugenstand waren sich dann alle drei doch sehr unsicher, ob die Äußerung so am Rande fiel, quasi als Wortfetzen einer Unterhaltung, die der Angeklagte mit einem anderen über das Spiel führte. Bedroht fühlten sie sich offenbar nicht, der eine aß ungestört weiter. Der zweite hielt es für einen Scherz und meinte noch: “Mit so etwas spaßt man nicht.” Der bislang Unbescholtene versteht die Aufregung nicht so recht. “Ich komme mit allen gut aus, alle grüßen mich, das Spiel ist erlaubt, es hat doch nichts mit der Realität zu tun”, so sein Schlusswort. Richterin Verena Wackerle sieht keine gefährliche Drohung gegeben, weil der Mann ganz offensichtlich nicht den Willen hatte, jemanden in Angst und Furcht zu versetzen. Es war vermutlich eher Prahlerei, gepaart mit einem unüberlegten Sager, aber keine Straftat. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.