Knalleffekt am Arbeitsgericht: Klage gegen ÖBB-Betriebsrat abgewiesen!

VN / 27.02.2025 • 15:51 Uhr
blaulicht gericht
Der beklagte Zugbegleiter mit seinem Rechtsanwalt Sanjay Doshi. vn/gs (2)

ÖBB streben Entlassung eines ihrer Zugbegleiter wegen angeblicher sexueller Belästigung an. Doch daraus wird nichts – zumindest vorerst nicht.

Feldkirch Die Entlassung oder Kündigung eines Betriebsrates ist eine brisante Angelegenheit. So auch im Fall eines Zugbegleiters, der ein Betriebsratsmandat innehat, doch der ÖBB ein Dorn im Auge zu sein scheint. Vorwurf: Der junge Mitarbeiter der Bahn soll eine Frau im Zug sexuell belästigt haben, indem er sie am Oberschenkel gestreichelt und begrabscht habe. Doch der Betreffende streitet den angeblichen Vorfall auf das Vehementeste ab und weist jede Schuld von sich. Der wahre Grund sei seiner Ansicht nach vielmehr, dass ihn die ÖBB als Betriebsrat lediglich loswerden wolle.

Großer Andrang

So wurde die Sache zur Angelegenheit für das Arbeits- und Sozialgericht in Feldkirch. Eine erste Tagsatzung fand bereits am 23. Jänner dieses Jahres statt (die VN berichteten). Klagende Partei ist die „ÖBB-Personenverkehrs AG“.

Auch die zweite Tagsatzung ist außerordentlich gut besucht. Vor allem von Betriebsräten und Arbeitskollegen des Beklagten, die ihm die Stange halten. Die Frage des Richters, ob man in dieser Angelegenheit nicht zu einer gütlichen Einigung kommen könne, hatte der Klagsvertreter der ÖBB bereits in der ersten Verhandlung verneint.

Arbeitsgericht
Auch bei der zweiten Tagsatzung am Arbeits- und Sozialgericht herrschte großer Besucherandrang.

Termin “verschwitzt”

Beim aktuellen Termin am Donnerstag sollte Richter Klaus Schurig das angebliche Opfer und weitere Beteiligte zur Causa befragen. Doch er steht bereits vor Beginn der Verhandlung vor einem Problem. Denn einer der beiden Laienrichter erscheint nicht. Offenbar hat er den Termin „verschwitzt“, wird bei Gericht gemutmaßt.

Auch Beschwerdeführerin fehlt

Aber noch mehr Verfahrensbeteiligte bleiben der Tagsatzung fern. Dabei handelt es sich nicht nur um Zeugen der ÖBB, die den Beklagten belasten könnten, sondern auch die Beschwerdeführerin, also das angebliche Opfer selbst, erscheint als wichtigste Zeugin aus irgendwelchem Grund nicht.

Verhandlung geschlossen

Daraufhin klappt der Richter das Buch sprichwörtlich zu, weist die Klage der ÖBB kurz und bündig ab und schließt die Verhandlung. Ob die ÖBB gegen diese richterliche Entscheidung in Berufung gehen werden, ist derzeit noch offen.

Der beklagte Zugbegleiter bleibt weiterhin vom Dienst freigestellt. Dem Vernehmen nach wird er von den ÖBB bereits nicht mehr als Mitarbeitender er betrachtet (so soll er unter anderem keine E-Mails etc. bekommen). Was Thomas Lintner von der AK und Betriebsratsvorsitzender der Zugbegleiter, gegenüber den VN so kommentiert: „Dagegen werden wir Schritte einleiten. Und dass zur heutigen Verhandlung keine weiteren Zeugen der ÖBB im Sinne der Klagsvertretung gekommen sind, ist bezeichnend.“

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