Wegen Hausverbot: „Ich sprenge eure Tankstelle in die Luft!“

Psychisch Kranker muss in forensisch therapeutische Anstalt.
Feldkirch Es ist nicht das erste Mal, dass der heute 25-Jährige vor Gericht muss. In der Vergangenheit ging es bei einer von drei Vorstrafen um Brandstiftung. Der Mann wurde bedingt entlassen, doch er wurde wieder rückfällig. Der Arbeitslose leidet an einer schweren psychischen Störung, das bestätigt auch Gerichtspsychiater Reinhard Haller bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. Bei allen Taten, die ihm heute vorgeworfen werden, war der Mann nicht zurechnungsfähig. Bis zu seiner geistigen Störung war der Sohn türkischer Gastarbeiter ein Vorzeigeschüler und absolvierte auch erfolgreich eine Lehre.
Diverse Straftaten
Im Jänner hatte der Betroffene von einem 26-jährigen Mann am Bregenzer Bahnhof das Handy gefordert. „Er behauptete, dass ich ihm Geld schulde, das stimmt aber gar nicht“, so das damalige Opfer als Zeuge vor Gericht. „Gibt mir dein Handy, sonst steche ich dich ab!“, hatte ihm der Täter gedroht. Dabei griff er hinter seinen Rücken und deutete an, dass er ein Messer habe. Rechtlich gilt dies als versuchter Raub.
Ein weiterer minderschwerer Raub ereignete sich im August in Götzis. Dort rauchte eine 19-Jährige einen Joint. Der psychisch Kranke versuchte, der Frau den Joint aus der Hand zu reißen. „Sonst bringe ich dich um“, drohte der Betroffene. Der Versuch, die Handtasche wegzureißen, scheiterte ebenfalls. „Rechtlich stellt dies einen versuchten minderschweren Raub dar, weil es um eine Sache geringen Wertes ging, die Folgen gering waren und auch keine grobe Gewalt im Spiel war“, so Staatsanwalt Elias Zortea.
Im Jänner wollte der Mann in Lustenau in eine Eni-Tankstelle, dort hatte er allerdings Hausverbot. Daraufhin ließ er der Leiterin ausrichten, dass er die Tankstelle mit einer Zigarette in die Luft sprengen werde, wenn sie das Hausverbot nicht aufhebt.
Teilweise geständig
Der Schöffenprozess dauert mehrere Stunden, der Betroffene ist nur zur Tankstelle geständig. Den Rest streitet er ab. Ob die schwere Störung von Drogenmissbrauch, im konkreten Fall von Kokain und Cannabis herbeigeführt wurde, ist nicht sicher. Dies ist jedoch häufig der Fall. Reinhard Haller bestätigt auch im Prozess eine schwerwiegende, nachhaltige Störung. Manische und depressive Phasen wechseln einander ab. Während Ersteren ereigneten sich immer wieder Aggressionsdelikte. „Er setzte, wie schon oft in der Vergangenheit, die Medikamente ab und nahm wieder Drogen“, schildert Haller. Somit sieht der Schöffensenat keine andere Möglichkeit, als den Mann weiterhin in der forensisch therapeutischen Anstalt anzuhalten. Das Urteil ist rechtskräftig.