Gefälschtes Waschmittel vertickt: Kunden juckte es plötzlich überall

Vorarlberger Restpostenhändler ging polnischem Betrüger auf den Leim.
Feldkirch Der 59-jährige am Landesgericht Feldkirch angeklagte Vorarlberger Geschäftsmann ist selbstständig, er hat einen eigenen Betrieb. Der Kaufmann handelt mit allem möglichen, unter anderem mit Restposten. Manchmal stoßen Firmen Waren ab, weil diese nicht mehr im Sortiment geführt werden oder es wurde ein Überschuss produziert. Auch Umbauarbeiten oder Notfälle wie Überschwemmungen oder Brände führen manchmal dazu, dass Lager möglichst rasch geleert werden müssen.
Mit dem Argument der „Überproduktion“ wandte sich auch ein polnischer Restpostenhändler an den Vorarlberger. Er bot ihm an, günstig ein bis zwei Lkw-Züge Waschmittel eines namhaften Herstellers zu liefern. Das in Flaschen abgefüllte Universalwaschmittel, das bereits seit Jahrzehnten beworben wird und sich in fast jedem Haushalt findet, war rein optisch nicht vom Original zu unterscheiden. Doch in Wirklichkeit war es eine Fälschung, was sich allerdings erst später durch Ausschläge, Juckreiz und eine chemische Analyse herausstellen sollte.
Juckende Billigware
Der Vorarlberger Geschäftsmann verkaufte das falsche Waschmittel an einen deutschen Geschäftsmann weiter. Als die Flüssigkeit bei mehreren Kunden Juckreiz auslöste, kam es zu Kundenreklamationen. Eine chemische Analyse wurde in Auftrag gegeben. Die ergab eindeutig, dass es sich nicht um jenes Waschmittel handelte, welches auf der Flasche per Etikett deklariert war.
Der deutsche Abnehmer wollte sich mit diesem schlechten Handel nicht abfinden und erstattete Anzeige. Die gesamte Lieferung musste teuer entsorgt werden. Die Kosten dafür trägt der Vorarlberger. Und auch das Honorar für die chemische Analyse plus Gerichts- und Anwaltskosten. 50.000 Euro Schaden kommen zusammen. Ein Regress gegen den polnischen Verkäufer ist unmöglich, denn diese Firma gibt es nicht mehr.
Schadensbegrenzung
Der Angeklagte steht dazu, dass er zumindest in einem geringen Ausmaß für den „schlechten Deal“ verantwortlich war und die Ware genauer hätte überprüfen müssen.
Doch zu seiner Verteidigung ist zu sagen, dass die Verpackung der Fälschungen nicht von den Gebinden der Originalfirma zu unterscheiden war. Außerdem ist die Originalwaschmittelfirma in Polen geografisch ganz in der Nähe des Restpostenhändlers, weshalb es glaubwürdig schien, dass die Ware aufgrund einer Überproduktion abgestoßen wurde. Der Angeklagte nimmt ein Diversionsangebot an. Danach muss er 2400 Euro Buße bezahlen. Weil auch seine Firma als „Verband“ involviert war, trifft es die Firma zusätzlich noch einmal 5200 Euro Buße. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.