Eifersüchtiger mit Freundin auf der Motorhaube

VN / 14.07.2025 • 17:42 Uhr
Gericht
Der Angeklagte bei der Verhandlung vor Richterin Milena Fink. Eckert

Seitensprung endete im Chaos, zumindest strafrechtlich gab es einen Freispruch.

Feldkirch Der 46-jährige Unterländer Restaurantbesitzer ist verheiratet und hat zwei Kinder. Doch nach der Coronakrise, so sagt er als Angeklagter beim Prozess am Landesgericht Feldkirch, habe er geschäftlich schwer zu kämpfen gehabt. Dabei habe ihn seine Gattin im Stich gelassen und nicht gemeinsam mit ihm an einem Strang gezogen. Getröstet hat er sich in der Zwischenzeit mit einer anderen – wie er sagt – “sehr, sehr schönen Frau”. Doch dann gab es offenbar auch mit der schönen Frau Differenzen, und sie wollte nichts mehr von ihm wissen. Stattdessen wollte sie ihren Schlüssel zurück.

Zur Rede gestellt

Ein anonymer Anrufer hatte den Restaurantbesitzer “informiert”, dass seine Angebetete einen anderen habe. Um den zu treffen, bestellte er den Geschäftsmann in eine Tiefgarage. Als dieser dort jemanden in einem Auto sitzen sah, klopfte er ans Fenster und sagte, er solle wenigstens rauskommen und sich vorstellen. Doch als der Mann genauer hinsah, erkannte er, dass er einen völlig Fremden, der mit der Situation wenig anfangen konnte, belästigt hatte. Das war ihm peinlich.

Er widmete sich daraufhin seiner Freundin, die sich ebenfalls in der Tiefgarage aufhielt. Die Frau im Morgenmantel stand vor seinem Wagen. Laut Anzeige soll der Mann absichtlich auf sie zugefahren sein, weshalb sie auf der Motorhaube gelandet sei. Danach sei sie erst nach der Weiterfahrt aus der Tiefgarage vom Wagen gefallen. Mehrere Delikte, unter anderem versuchte schwere Körperverletzung, sind angeklagt.

Widersprüche ohne Ende

Der Angeklagte tischt eine abenteuerliche Version der Geschichte auf. Doch die Schilderungen der Liebschaft sind ebenso wirr. Nach beinahe endlosem Fragen ist immer noch völlig unklar, wie die Sache genau abgelaufen ist, und Richterin Milena Fink spricht den Angeklagten frei. Der Vater und immer Noch-Ehemann freut sich, ist sichtlich erleichtert und kann die Tränen kaum zurückhalten. Beinahe überschwänglich bedankt er sich und beteuert abschließend einmal mehr, dass er niemals jemandem so etwas antun würde. Der Freispruch ist noch nicht rechtskräftig. Verletzt wurde die Frau übrigens nicht.