Trommelfellriss und Tinnitus nach Ohrfeige

Unkontrollierter Wutausbruch bescherte Opfer schwere Verletzung.
Feldkirch Der am Landesgericht Feldkirch angeklagte Handwerker ist 33 Jahre alt und nicht das erste Mal vor Gericht. “Aber nie wegen Gewalt”, sagt er. Im gegenständlichen Verfahren geht es dennoch um schwere Körperverletzung. Der Mann ist in Deutschland wegen Drogenkonsums öfters mit dem Gesetz in Konflikt geraten. “Ich bin ein kaputter Mensch”, sagt der nervös und verzweifelt wirkende Angeklagte.
“Es war barbarisch”
Im November vergangenen Jahres war ein Bekannter, ein 40-jähriger Arbeitsloser, bei dem Beschuldigten und seiner damaligen Lebensgefährtin zu Hause gesessen. “Obwohl sie mir gesagt hatte, dass sie schwanger sei, saß sie wieder einmal da und trank Alkohol.” Mit den Worten “Hier geht es um ein Kind!”, geriet der Mann in Rage. Er forderte den Besucher, der ebenfalls fleißig mittrank, auf, zu gehen. Doch der habe nur gelacht. Da sei er ausgerastet und habe ihm erst eine Ohrfeige auf das Ohr gegeben, danach einen Kopfstoß und einen Faustschlag ins Gesicht. Der Schlag mit der flachen Hand verursachte einen Trommelfellriss.
Unter Umständen muss der Verletzte nochmals operiert werden. Außerdem leidet er seitdem an Tinnitus. Sein damaliger Ausraster tut dem Angeklagten offenbar sehr leid. “Es war barbarisch, was ich da gemacht habe, und ich komme für die Folgen auf”, so der Beschuldigte. Das kann er zum Glück auch, denn er verdient zwischen 2.000 und 2.600 Euro netto monatlich. Manchmal sogar mehr.
“Ständig völlig blau”
Völlig unschuldig sei er jedoch am geschwollenen Gesicht seiner damaligen Partnerin. Denn die sitze “regelmäßig völlig blau” mit zwei oder gar drei Promille zu Hause. In letzter Zeit sei so viel passiert, sie sei vom WC gefallen, ein anderes Mal mit dem Gesicht im Katzenfutter gelandet. Die Frau habe den Alkoholkonsum überhaupt nicht mehr im Griff.
Er habe die zarte Frau jedenfalls nie geschlagen, schon gar nicht mit der Faust fünfmal ins Gesicht, so wie angeklagt. Dabei weint er während der Verhandlung beinahe und ist völlig aufgelöst. Da die Zeugin wegen eines Arzttermins nicht erscheinen kann, wird dieser Vorwurf ausgeschieden. Ein Urteil gibt es allerdings hinsichtlich der Trommelfell-Ohrfeige. Der Mann muss wegen schwerer Körperverletzung 4.320 Euro Strafe zahlen, weitere 1.000 Euro an den Verletzten. “Mein Mandant leidet seit dem Trommelfellriss an Tinnitus und kann oft schlecht schlafen”, so Opferanwältin Anita Einsle. Dazu kommen 200 Euro Verfahrenskosten und neun Monate bedingte Freiheitsstrafe. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.