Blutspur verriet Serieneinbrecher

VN / 27.05.2025 • 12:02 Uhr
Gericht
Der Angeklagte vor Richterin Sabrina Tagwercher und seiner Verteidigerin Emelle Eglenceouglu. Eckert

Haftstrafe für 50-Jährigen, der quer durch Dornbirns Innenstadt Scheiben einschlug.

Feldkirch Im Jahr 2019 wurde der am Landesgericht Feldkirch erneut angeklagte 50-jährige Mann das letzte Mal verurteilt. Danach fasste er wieder Fuß in der Gesellschaft. Er machte einen Alkoholentzug, fand einen Job, heiratete, alles war wieder im Lot. Dann erkrankte seine Mutter schwer, er fürchtete um ihr Leben und besuchte sie im Krankenhaus. Zur Entspannung, so dachte er, nahm er ein paar Beruhigungstabletten, die er in der Wohnung seiner Mutter fand. Danach trank er noch zwei Dosen Bier und die Wirkung des Alkohols setzte wieder voll ein. Dann zog er in Dornbirn eine Spur der Verwüstung.

Innenstadt heimgesucht

Der 50-Jährige schlug mit Steinen Scheiben in Innenstadtgeschäften ein, stieg teilweise ein und stahl Geld. Die Beute war mit ein paar hundert Euro relativ gering, doch die Sachschäden waren groß. Auslagenfenster sind teuer, zum größten Teil waren die Geschäfte und Lokale zum Glück versichert. Der 15-fach Vorbestrafte war beispielsweise ungebetener Gast im “BurgerCraft”, in einem Steakhouse, in einer Bäckerei, in einem Schuhgeschäft – zum Teil blieben seine Einbrüche beim Versuch, zum Teil wurde er fündig, doch die Beute war eher bescheiden.

Am Finger geschnitten

An der Scheibe eines zerbrochenen Fensters schnitt sich der Mann am Finger. Blut tropfte zu Boden und haftete an dem Glas. Da der Betrunkene bereits mehrfach registriert war, war es dadurch ein Leichtes, ihn ausfindig zu machen. Seit Februar sitzt er nun in U-Haft. “Wir bitten um ein mildes Urteil, er hatte es schon so weit geschafft und könnte sogar wieder zu seinem Arbeitsplatz zurückkehren”, so Verteidigerin Emelle Eglenceouglu.

Richterin Sabrina Tagwercher wertet das Geständnis positiv, ebenso, dass der Mann jetzt fünf Jahre straffrei und ohne Alkohol lebte. Doch die Vorstrafen, fast alle einschlägig, lassen ihr keine andere Wahl, als eine unbedingte Haft von 20 Monaten zu verhängen. Dazu kommt noch ein alter Strafrest von einer früheren Verurteilung, womit sich 23 Monate ergeben. Das Urteil ist rechtskräftig. Die Strafhöhe ermöglicht es dem Verurteilten, vorausgesetzt, die Anstaltsleitung des Gefängnisses genehmigt dies, die Strafe im Zuge der Fußfessel zu verbüßen. Dann wäre der Job weiter gesichert, der Mann hat einen Wohnsitz und könnte wieder auf seinen bereits eingeschlagenen, ordentlichen Weg zurückkehren.