Auf die gemeinnützige Arbeit “gepfiffen”: Wiedersehen vor dem Strafgericht

Angeklagt wegen gefährlicher Drohung („Ich steche euch ab!“), stellte 19-Jähriger die Geduld des Richters auf die Probe.
Feldkirch Sein erheblicher Promillekonsum, den er eines Tages im vergangenen Oktober intus hatte, lockerte die Zunge eines jungen Mannes auf fatale Weise. Im Unterland bedrohte der 19-Jährige gleich mehrere Leute mit dem Umbringen, unter anderem mit “Ich steche euch ab!”
Desaströse Folgen blieben damals glücklicherweise aus. An einer Anklage der Staatsanwaltschaft wegen gefährlicher Drohung und dem Gang zum Gericht führte für den Rabauken dennoch kein Weg vorbei.
Noch keine Verurteilung
Der junge Arbeitslose ist ansonsten unbescholten. Was ihm beim ersten Prozess im März eine Verurteilung ersparte. Allerdings wurde er im Rahmen eines außergerichtlichen Tatausgleichs (Diversion) zur Absolvierung von Sozialstunden, sprich fünfzig Stunden gemeinnütziger Arbeit, verdonnert. Ein “Gnadenakt” des Gerichtes sozusagen, das dem Beschuldigten eine Verurteilung und somit eine Eintragung ins Vorstrafenregister erspart. Allerdings behält das Gericht in solchen Fällen sehr strikt im Auge, ob der Betreffende die aufgebrummten Sozialstunden innerhalb der gesetzten Frist auch abarbeitet. Falls nicht, verfällt die Diversion. Das heißt, der Beschuldigte wird erneut auf die Anklagebank geladen und diesmal strafrechtlich verurteilt.
Dies war beim 19-Jährigen der Fall. Denn obwohl beschäftigungslos, “schwänzte” er die fünfzig Stunden gemeinnütziger Leistungen und erschien in konstanter Regelmäßigkeit einfach nicht am zugewiesenen Arbeitsplatz. Von dieser Säumigkeit wusste offenbar nicht mal sein Sozialbetreuer, wie sich später vor Gericht herausstellen sollte.
Mit Verspätung zum Prozess
Denn Richter Martin Mitteregger reagierte und schickte dem jungen Mann eine Ladung zu einer erneuten Verhandlung zu. Immerhin erschien der 19-Jährige wenigstens beim Prozess. Allerdings einige Zeit zu spät, was die Geduld des Richters merklich strapazierte. Auf die Frage, warum er die Sozialstunden nicht erbracht hatte, entgegnete der nun erneute Angeklagte lapidar: “Ich habe es einfach vergessen…”
Richter Mitteregger sprach ihn nun im Sinne des Strafantrages wegen gefährlicher Drohung für schuldig. Er verurteilte den Beschuldigten zu einer Geldstrafe in der Höhe von 720 Euro, wobei allerdings 540 Euro auf Bewährung ausgesprochen wurden.
“Die Kurve kratzen”
“Aber eines möchte ich Ihnen hier noch mit auf den Weg geben”, schmetterte der Richter dem Verurteilten entgegen: “So wird es bei Ihnen hinkünftig nicht gehen! Sie müssen auf Ihrem Lebensweg schleunigst die Kurve kratzen, insbesondere was Ihre Zuverlässigkeit und Pünktlichkeit angeht.” Was der 19-Jährige mit “Okay, alles klar” entgegnete, ehe er von dannen ging. Diesmal mit einer Vorstrafe im Gepäck.