Polizisten des Amtsmissbrauchs beschuldigt

VN / 01.09.2025 • 14:20 Uhr
Gericht
Dem Angeklagten wurde unter anderem Widerstand gegen die Staatsgewalt vorgeworfen. Eckert

26-Jähriger unterstellte Beamten rechtswidriges Verhalten, was für ihn nun selbst strafrechtliche Folgen nach sich zog.

Feldkirch Der am Landesgericht Feldkirch angeklagte Mann ist seit zwei Jahren arbeitslos, war obdachlos und bezieht derzeit Notstandshilfe. 5000 Euro Schulden haften noch aus, den Rest konnte er begleichen. Der 26-Jährige hat drei Vorstrafen, nun kommen erneut mehrere Vorwürfe auf ihn zu. Zum einen besaß er trotz ausgesprochenen Waffenverbotes ein Butterfly-Messer. Vorwurf Nummer zwei betrifft einen ehemaligen Arbeitskollegen. Ihn bedrohte der Angeklagte mit „Abstechen“, fuchtelte mit seinem Messer vor dem Opfer herum und verpasste ihm zudem einen Faustschlag ins Gesicht.

Großzügiges Opfer

Der Faustschlag hinterließ bei dem Arbeitskollegen ein gebrochenes Jochbein, doch der Blessierte möchte kein Geld von seinem ehemaligen Kumpel. „Das ist sehr großzügig von Ihnen“, gesteht Richter Martin Mitteregger dem jungen Mann zu, der das Gericht nicht nur aus dem Zeugenstand kennt. Denn auch er selbst war schon Angeklagter. „Ich hatte auch eine schwierige Vergangenheit“, ergänzt der vom Faustschlag Schwerverletzte. Somit kommen zumindest von seiner Seite keine weiteren finanziellen Forderungen auf den Beschuldigten zu. Bei seiner Festnahme führte sich der 26-Jährige wild auf und beschuldigte anschließend die Beamten, dass sie ihn nicht korrekt behandelt hätten. So unterstellte er ihnen groben Umgang und Amtsmissbrauch.

Vorbildliches Verhalten

Seine Verteidigerin Olivia Lerch betont, dass sich ihr Klient nun vorbildlich verhalte. Er gehe regelmäßig und angeblich gerne zu den Terminen des Antiaggressionstrainings.

Auch kooperiert er mit der Bewährungshilfe und schreibt Bewerbungen. Aus der Obdachlosigkeit hat er es geschafft, ein Teil der Schulden ist bezahlt, er ist schick angezogen und verhält sich sehr höflich. Er wird zu sieben Monaten Haftstrafe auf Bewährung sowie 2040 Euro unbedingter Geldstrafe verurteilt. Das Urteil ist rechtskräftig.