Aus Eifersucht mit Messer ins Gesäß gestochen

53-Jähriger ertappte Freundin eines Nachts in fremdem Auto.
Feldkirch Im September vergangenen Jahres wachte der 53-jährige Arbeiter gegen Mitternacht auf. Die drei Kinder seiner Freundin waren ebenfalls wach geworden und suchten ihre Mama. Die war nicht neben ihm im Bett, sondern offenbar unterwegs. Der 53-Jährige, der selbst auch mehrere Kinder hat, zog los, um seine Lebensgefährtin zu suchen. Er vermutete, dass sie „wieder einmal“ mit einem Mann, den er selbst nur drei Mal gesehen hatte, unterwegs war.
In der Tasche hatte der nun am Landesgericht Feldkirch Angeklagte ein zehn Zentimeter langes Küchenmesser mit schwarzem Griff dabei. Er fand die beiden gemeinsam im Auto sitzend. Sie tranken Alkohol. Es kam zum Tumult. „Ich wollte, dass sie aussteigt und mitkommt“, räumt der Handwerker vor Gericht ein.
Klinge gezückt
Die 35-jährige Lebensgefährtin gab bei der Einvernahme an, dass ihr Freund sie aus dem Auto zerren wollte und ihr ins Gesicht schlug. „Stimmt nicht, ich habe sie sicher nicht geschlagen, schon gar nicht mit den Fäusten“, wiederholt der Angeklagte. Der Fahrer war aus dem parkenden Auto gestiegen und wollte die Frau schützen. Es kam zu einem Gerangel zwischen dem Fremden und dem Beschuldigten. Letzterer hatte 1,2 Promille intus, zückte sein Messer und stach dem jungen Mann einmal in die Beinbeuge und einmal ins Gesäß.
Der Messerstecher selbst erhielt einen Schlag auf die Schulter, was aber keine Verletzungen zu Folge hatte. „Er denkt immer, wir hätten eine Affäre, das ist aber nicht so. Er ist extrem eifersüchtig und aggressiv“, so der Widersacher, der zwei leichte Stichverletzungen davongetragen hatte, als Zeuge. Opferanwalt Stefan Denifl beantragt ein Schmerzengeld von 1560 Euro. Es wird anerkannt.
Zeugin nicht erschienen
Die Frau, die laut eigenen Angaben geschlagen wurde, erscheint nicht zum Prozess. Ein Versuch, sie durch die Polizei vorführen zu lassen, scheitert. Die Zeugin ist nicht auffindbar, so wird der Vorwurf mit den Schlägen gegen die Beifahrerin ausgeschieden. Für Staatsanwalt Marco Mazzia ist klar, dass der Angriff mit dem Messer eine versuchte schwere Körperverletzung war: „Es ist reine Glückssache, wie tief ein Messer eindringt. Etwas tiefer und das Opfer hätte verbluten können“. Die Verteidigung spricht von Notwehr, immerhin sei der Angeklagte zuerst geschlagen worden.
Drei Jahre Haftstrafe
Der Schöffensenat verurteilt den bislang Unbescholtenen wegen versuchter absichtlich schwerer Körperverletzung, Nötigung und Körperverletzung zu drei Jahren Haftstrafe. Dem Verletzten werden 1560 Euro zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig. „Bei drei Jahren Haft können Sie die Fußfessel beantragen. Sie haben mehrere Kinder, eine Arbeit und eine Wohnung. Nutzen Sie diese Chance“, so Richterin Verena Wackerle.