Kopftuchverbot an Schulen. So (un)sicher ist es, dass es kommt.

Wie die Vorarlberger Bildungsdirektion jetzt plant und was Verfassungsjurist Peter Bußjäger dazu sagt.
Wien, Schwarzach Die schwarz-rot-pinke Bundesregierung zeigt sich entschlossen: Sie will das in ihrem Regierungsprogramm verankerte Kopftuchverbot für Mädchen bis 14 Jahren nun möglichst rasch umsetzen. “Als Maßnahme gegen Segregation und gegen die Unterdrückung von minderjährigen Mädchen”, wie es in der Begründung heißt. Noch im September soll ein entsprechender Gesetzesentwurf vorliegen. Dass diese Vorlage im Parlament beschlossen wird, gilt als sicher. Weit weniger jedoch, ob das von islamischen Gruppen mit großer Gewissheit beeinspruchte Vorhaben letztlich auch vor dem Verfassungsgerichtshof Bestand hat.

2020 vom VfGH gestoppt
Schon einmal scheiterte eine Bundesregierung mit einem ähnlichen Vorhaben. 2019 beschloss die damals türkis-blaue Regierung ein Kopftuchverbot für Volksschulmädchen. 2020 wurde das Gesetz vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben. Es widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz und verstoße gegen die religiöse Neutralität, argumentierte das Höchstgericht. Es betreffe keine Symbole anderer Religionen, wie etwa die Kippa oder eine Kette mit Kreuzanhänger. Integrationsministerin Claudia Plakolm (30, ÖVP), die federführend an der Ausarbeitung des Gesetzesvorschlags beteiligt ist, glaubt an eine verfassungskonforme Version des Gesetzesantrags.

Der Zugang der Höchstrichter
Der Vorarlberger Verfassungsjurist Peter Bußjäger (62) ist da eher skeptisch. “Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Verfassungsgerichtshof seine Judikatur von 2020 bei diesem Thema ändert. Er hat 2020 das von der Regierung beschlossene Gesetz mit der Begründung aufgehoben, es sei selektiv und ausschließlich gegen ein religiöses Symbol von muslimischen Schülerinnen gerichtet. Wie man ein entsprechendes Gesetz nun so formulieren kann, dass es nicht nur muslimische Kinder betrifft, ist mir schleierhaft.”

Nicht verhehlen kann Bußjäger seine Verwunderung darüber, dass die Verfassungshüter damals das Argument der Regierung, wonach das Kopftuchverbot der Integration diene, “überhaupt nicht beachtet haben. Der Verfassungsgerichtshof hat sich damals sehr weit hinausgelehnt.” Es sei für ihn schwer vorstellbar, dass die Höchstrichter bei der Behandlung der zu erwartenden Einsprüche nun einen anderen Zugang in ihrer Bewertung wählten. “Aber möglich ist es natürlich schon.”
Für manche eine Erleichterung
Auf die Umsetzung eines Kopftuchverbots stellt man sich bei der Bildungsdirektion Vorarlberg (BID) ein. Monika Steurer, pädagogische Leiterin der Schulbehörde: “Es gibt einen klaren Plan, wie wir ein allfälliges Gesetz umsetzen wollen. Zuerst werden die Eltern der betroffenen Mädchen am jeweiligen Standort informiert. Bei Widerständen schreiten wir in der Bildungsdirektion mit einem Gesprächsangebot ein und richten uns dabei auch an die jeweilige Community. Ich rechne natürlich mit Widerständen. Aber wir müssen uns dieser Sache stellen und die Vorgaben erfüllen.”

“Es wird einen Aufstand von Eltern geben”, ist sich die Direktorin der MS Lustenau Kirchdorf, Sabine Müller, sicher. Sie sagte in einem VN-Gespräch im März aber auch: “Für einige Mädchen wäre das Kopftuchverbot eine Erleichterung.”
Im Falle einer Verweigerung des Kopftuchverbotes drohen Eltern Verwaltungsstrafen bis zu 1000 Euro.