Kopftuchverbot an Schulen. So (un)sicher ist es, dass es kommt.

VN / 09.09.2025 • 15:22 Uhr
Kopftuchverbot an Schulen. So (un)sicher ist es, dass es kommt.
Kopftuch und Integration. Ist das vereinbar? Die Bundesregierung glaubt nicht. Sie will ein Kopftuchverbot für Schülerinnen bis 14 Jahren einführen. APA

Wie die Vorarlberger Bildungsdirektion jetzt plant und was Verfassungsjurist Peter Bußjäger dazu sagt.

Wien, Schwarzach Die schwarz-rot-pinke Bundesregierung zeigt sich entschlossen: Sie will das in ihrem Regierungsprogramm verankerte Kopftuchverbot für Mädchen bis 14 Jahren nun möglichst rasch umsetzen. “Als Maßnahme gegen Segregation und gegen die Unterdrückung von minderjährigen Mädchen”, wie es in der Begründung heißt. Noch im September soll ein entsprechender Gesetzesentwurf vorliegen. Dass diese Vorlage im Parlament beschlossen wird, gilt als sicher. Weit weniger jedoch, ob das von islamischen Gruppen mit großer Gewissheit beeinspruchte Vorhaben letztlich auch vor dem Verfassungsgerichtshof Bestand hat.

Kopftuchverbot an Schulen. So (un)sicher ist es, dass es kommt.
2019 argumentierten die Klubobleute von ÖVP und FPÖ, August Wöginger und Walter Rosenkranz, zugunsten eines Kopftuchverbots für Volksschulmädchen. Es kam nicht. APA

2020 vom VfGH gestoppt

Schon einmal scheiterte eine Bundesregierung mit einem ähnlichen Vorhaben. 2019 beschloss die damals türkis-blaue Regierung ein Kopftuchverbot für Volksschulmädchen. 2020 wurde das Gesetz vom Verfassungsgerichtshof als verfassungswidrig aufgehoben. Es widerspreche dem Gleichheitsgrundsatz und verstoße gegen die religiöse Neutralität, argumentierte das Höchstgericht. Es betreffe keine Symbole anderer Religionen, wie etwa die Kippa oder eine Kette mit Kreuzanhänger. Integrationsministerin Claudia Plakolm (30, ÖVP), die federführend an der Ausarbeitung des Gesetzesvorschlags beteiligt ist, glaubt an eine verfassungskonforme Version des Gesetzesantrags.

Kopftuchverbot an Schulen. So (un)sicher ist es, dass es kommt.
Staatssekretärin Claudia Plakolm (ÖVP) ist federführend bei der Ausformulierung eines Gesetzesantrags für ein Kopftuchverbot von Schulmädchen bis 14 Jahre. APA

Der Zugang der Höchstrichter

Der Vorarlberger Verfassungsjurist Peter Bußjäger (62) ist da eher skeptisch. “Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Verfassungsgerichtshof seine Judikatur von 2020 bei diesem Thema ändert. Er hat 2020 das von der Regierung beschlossene Gesetz mit der Begründung aufgehoben, es sei selektiv und ausschließlich gegen ein religiöses Symbol von muslimischen Schülerinnen gerichtet. Wie man ein entsprechendes Gesetz nun so formulieren kann, dass es nicht nur muslimische Kinder betrifft, ist mir schleierhaft.”

Peter Bußjäger wird führendes Mitglied im UPTS.  Gorbach
Verfassungsjurist Peter Bußjäger kann sich nicht vorstellen, dass der Verfassungsgerichtshof 2025 anders entscheidet als 2020. Gorbach

Nicht verhehlen kann Bußjäger seine Verwunderung darüber, dass die Verfassungshüter damals das Argument der Regierung, wonach das Kopftuchverbot der Integration diene, “überhaupt nicht beachtet haben. Der Verfassungsgerichtshof hat sich damals sehr weit hinausgelehnt.” Es sei für ihn schwer vorstellbar, dass die Höchstrichter bei der Behandlung der zu erwartenden Einsprüche nun einen anderen Zugang in ihrer Bewertung wählten. “Aber möglich ist es natürlich schon.”

Für manche eine Erleichterung

Auf die Umsetzung eines Kopftuchverbots stellt man sich bei der Bildungsdirektion Vorarlberg (BID) ein. Monika Steurer, pädagogische Leiterin der Schulbehörde: “Es gibt einen klaren Plan, wie wir ein allfälliges Gesetz umsetzen wollen. Zuerst werden die Eltern der betroffenen Mädchen am jeweiligen Standort informiert. Bei Widerständen schreiten wir in der Bildungsdirektion mit einem Gesprächsangebot ein und richten uns dabei auch an die jeweilige Community. Ich rechne natürlich mit Widerständen. Aber wir müssen uns dieser Sache stellen und die Vorgaben erfüllen.”

Vorarlbergerin des Tages Monika Steurer Monika Steurer, der neuen pädagogischen Leiterin der Bildungsdirektion
Monika Steurer, pädagogische Leiterin der Bildungsdirektion Vorarlberg, stellt sich auf die Umsetzung des Kopftuchverbots ein. VN/Paulitsch

“Es wird einen Aufstand von Eltern geben”, ist sich die Direktorin der MS Lustenau Kirchdorf, Sabine Müller, sicher. Sie sagte in einem VN-Gespräch im März aber auch: “Für einige Mädchen wäre das Kopftuchverbot eine Erleichterung.”

Im Falle einer Verweigerung des Kopftuchverbotes drohen Eltern Verwaltungsstrafen bis zu 1000 Euro.