Gemeinden bringen sich mit Gutachten in Stellung: “Kostenbeteiligung an Sozialhilfe ist verfassungswidrig”

Walter Gohm sieht Verhandlungsposition gestärkt. Noch stärker wäre sie, wenn der VfGH den Finanzierungsschlüssel des Sozialfonds aufheben würde.
Schwarzach Der Konflikt zwischen Vorarlbergs Gemeinden und der Landesregierung spitzt sich weiter zu. Nachdem der Gemeindeverband mit der Forderung aufhorchen ließ, die Kostenaufteilung im Sozialfonds neu zu regeln, legt er nun nach. Mit einem Gutachten untermauert richtet er der Landesregierung aus: Nicht nur die Mitfinanzierung der Sozialhilfe sei verfassungswidrig, auch die gesamte Kostenstruktur des Sozialfonds widerspreche dem Gesetz. Kommende Woche wollen die Bürgermeisterinnen und Bürgermeister über weitere Schritte beraten.
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Eines der großen Probleme: Die Schere zwischen Einnahmen und Ausgaben geht immer weiter auseinander. Anschaulich zu sehen im Gutachten von Universitätsprofessor Arno Kahl, Institutsleiter für Öffentliches Recht an der Universität Innsbruck. Demnach stieg der Gemeindebeitrag zum Sozialfonds in den vergangenen 20 Jahren um 228 Prozent, jener zum Landesgesundheitsfonds um 270 Prozent und zum Rettungsfonds um 313 Prozent. Im selben Zeitraum erhöhten sich die Brutto-Ertragsanteile, also die Steuereinnahmen der Gemeinden, lediglich um 113 Prozent.
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Kahl untersuchte im Auftrag des Gemeindeverbands, ob der Finanzierungsschlüssel des Sozialfonds der Verfassung entspreche. Sein Fazit: nein. Der gesamte Finanzierungsbedarf von Land und Gemeinden beträgt rund 380 Millionen Euro, davon tragen die Gemeinden 40 Prozent. Gleichzeitig verfügen sie über keine adäquaten Mitbestimmungsmöglichkeiten, kritisiert der Universitätsprofessor. Problematisch sei zudem, dass der Finanzierungsschlüssel 1997 festgelegt und seither nicht neu verhandelt wurde, obwohl die damaligen Rahmenbedingungen nicht mehr vergleichbar seien – im Bund-Länder-Finanzausgleich sei eine regelmäßige Verhandlung aber der Fall. Deshalb sei die Kostenaufteilung im Sozialfonds eine „Verfassungswidrigkeit finanzausgleichsrechtlicher Regelungen“.
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Zwar habe das Land Vorarlberg auch nach 2020 eine Deckelung der Kosten angekündigt. „Nach Angaben des Vorarlberger Gemeindeverbands ist diese Vereinbarung seitens des Landes Vorarlberg in den Jahren nach 2020 jedoch nicht erfüllt worden“, schreibt Kahl. Stattdessen sei vereinbart worden, ab einem bestimmten Ausgabenstand Gespräche zwischen Land und Gemeinden zu führen. „Trotz Überschreitungen und entsprechender Hinweise und Forderungen des Vorarlberger Gemeindeverbands wurden die vereinbarten Gespräche nie geführt.“
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Teil des Sozialfonds ist die Sozialhilfe. Die Ausgaben betragen rund 34 Millionen Euro pro Jahr. Diesem Bereich widmet sich das Gutachten besonders. Zwar fällt die Sozialhilfe in die Kompetenz der Länder, der Bund kann jedoch mit einem Grundsatzgesetz die Rahmenbedingungen festlegen, während die Ausführungsgesetzgebung bei den Ländern bleibt. So geschah es 2019, als die Bundesregierung eine Höchstgrenze vorgab. Kahl ist überzeugt: Seither ist es verfassungswidrig, dass das Land 40 Prozent der Kosten an die Gemeinden weiterreicht. „Seit der Bund als Grundsatzgesetzgeber von seiner Kompetenz im Sozialbereich Gebrauch gemacht hat, ist das Land nicht mehr zuständiger Gesetzgeber im Sinne der Finanzverfassung“, erläutert er im Gespräch mit den VN. Würde er die Finanzierung an die Länder übertragen, müsste er dies gesetzlich regeln. „Aber in diesem Fall dürften Länder sie dann nicht mehr an die Gemeinden weiterreichen.“ Auch das sei verfassungswidrig.
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Anders beurteilt dies Kahls Kollege an der Universität Innsbruck, Peter Bußjäger. „Dieser Punkt überzeugt mich nicht, weil die Ausführungsgesetzgebung beim Land verblieben ist. Das ist aber der einzige Punkt, bei dem ich zurückhaltend wäre. Die anderen Argumente sind durchaus beachtlich.“
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Abschließend stellt Kahl fest: Würde der Verfassungsgerichtshof (VfGH) die Finanzierungsregeln aufheben, würde sich die Verhandlungsposition der Gemeinden deutlich verbessern. Derzeit deutet jedoch wenig darauf hin. Der Gemeindeverband betont zwar in einer Aussendung: “Die Kostenteilung ist kompetenz- und verfassungswidrig.” Walter Gohm, Präsident des Gemeindeverbands, geht im VN-Gespräch aber nicht davon aus, vor den VfGH zu ziehen: „Es braucht eine partnerschaftliche Lösung.“ Zugleich kündigt er aber an: „Wir werden am 25. Februar in einer Sitzung beraten, wie wir weiter vorgehen.“ Das Gutachten habe die Position der Gemeinden jedenfalls gestärkt.