Zähne beim Bezirksfeuerwehrfest ausgeschlagen

Feuerwehrmann wurde in Bildstein durch Bierkrug schwer verletzt, Täterin (30) vor Gericht angeklagt.
Feldkirch Im vergangenen Juli fand in Bildstein das Bezirksfeuerwehrfest statt. Es herrschte reger Andrang, es ging hoch her und es floss reichlich Alkohol. Es kamen sogar so viele Besucher, dass man sich gegen 23 Uhr entschied, das überfüllte Barzelt zu räumen. Tumultartige Szenen vermiesten das Fest. Doch bereits zwei Stunden vorher war es zu einem gröberen Zwischenfall gekommen. Eine 30-Jährige hatte reichlich gefeiert und ordentlich über den Durst getrunken. Sie brachte es auf einen Alkoholwert von 1,67 Promille.
Ebenfalls ausgelassen auch ein anderer junger Festbesucher. Es wurde auf den Bänken getanzt, Bier wurde verschüttet und angeblich auch absichtlich der 30-jährigen Angestellten über den Kopf gegossen. Sie fand das gar nicht lustig und wollte laut ihrer Aussage als Angeklagte bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch mit einem “Gegenbierguss” kontern. Dabei sei ihr der Bierkrug ausgekommen und gegen das Gesicht des jungen Feuerwehrlers geflogen. Das schwere Halbliterbierglas mit Henkel landete am Kiefer und schlug dem Gegenüber eine ganze Reihe Zähne ab.
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Aufwendige Behandlung
Rechtsanwalt Stefan Denifl, der den Schwerverletzten vertritt, erklärt, dass er zurzeit die Zahnarztkosten noch gar nicht beziffern könne. Medizinisch habe man versucht, die vorderen Zähne wieder in Ordnung zu bringen und zu stabilisieren, doch es sei noch unklar, ob die angewandte Methode greife und dies eine dauerhafte Lösung sein könne. “Die Frage lässt sich laut Zahnarzt erst in einem halben Jahr beantworten. Klar ist jedenfalls, dass noch etliche Behandlungstermine folgen werden”, so Denifl.
Er fordert vorerst einen Teilschadenersatzbetrag von 1000 Euro. Den bezahlt die Angeklagte noch im Verhandlungssaal. Ihr tut die Sache heute leid. Sie wollte den Schaden schon lange gutmachen, doch das Opfer wollte keinen Kontakt zu ihr. Die Richterin sieht die Gesamtsituation, dass es für eine Frau auf einem Fest auch alles andere als angenehm ist, Bier über den Kopf geschüttet zu bekommen. Die Angeklagte ist bislang unbescholten. Sie betont auch, dass sie den anderen keinesfalls verletzen, sondern eigentlich nur anschütten wollte, so wie er es bei ihr getan hatte.
Buße und Kosten
Staatsanwalt Heinz Rusch signalisiert Bereitschaft zu einer Diversion, also einer Lösung ohne Vorstrafe. Die Angestellte hat sich bislang noch nie etwas zu Schulden kommen lassen, eine Diversion ist ihr sehr recht. 2500 Euro werden als Buße festgesetzt, dazu noch 200 Euro Gerichtspauschalkosten. Zivilrechtlich wird sie noch mit Zahnarztrechnungen und Schmerzperioden des Verletzten konfrontiert werden. Strafrechtlich ist die Sache jedenfalls vom Tisch. Die insgesamt 2700 Euro bezahlt sie ebenfalls sofort.