Krach im Hausflur: Als Nachbarn zu Gegnern wurden

VN / HEUTE • 14:18 Uhr
Gericht
Die vier Angeklagten bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch. vn/köchle

Ein Nachbarschaftsstreit in Bludenz eskalierte und endete vor Gericht. Widersprüchliche Aussagen und hitzige Szenen im Gericht ließen das Urteil lange offen.

Feldkirch Bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch schilderte die Ehefrau des Opfers als Zeugin, wie die Nachbarin und deren Sohn damals wütend gegen ihre Wohnungstür hämmerten und schrien, sie solle öffnen. Weil sie die Aggressivität spürte, blieb sie hinter der Tür. Ihr Mann, der gerade mit ihr telefonierte, hörte alles mit. Kurz darauf kam er zu Hause an und marschierte direkt zu den Nachbarn, um sie zur Rede zu stellen.

Als die Frau anschließend nachsah, wo ihr Mann ist, sah sie, wie ihm der Vater der Nachbarsfamilie im oberen Stock sofort ins Gesicht schlug. Ihr Mann fiel zu Boden, woraufhin Mutter und Söhne auf ihn eintraten. Die Angeklagte kratzte ihm zudem ins Gesicht. Die Zeugin alarmierte sofort die Polizei.

Bewusstlos geschlagen

Bereits am 18. August fand die erste Verhandlung statt. Dabei prallten zwei völlig unterschiedliche Darstellungen aufeinander. Das Opfer erklärte, von der gesamten Nachbarsfamilie angegriffen worden zu sein, während die Angeklagten behaupteten, der Zeuge selbst habe damals den Streit begonnen. Sie seien lediglich hinuntergegangen, weil es zu laut gewesen sei. Zudem habe das angebliche Opfer ihrem Sohn ins Gesicht geschlagen, sodass dieser fünf Minuten bewusstlos gewesen sei.

Da der angeklagte türkische Nachbar nur eingeschränkt Deutsch spricht, wurde beim ersten Prozess ein Dolmetscher beigezogen. Im Laufe der Verhandlung warf das Opfer diesem jedoch vor, falsch zu übersetzen, und wollte den Richter darauf hinweisen, was zu einem offenen Konflikt zwischen dem Privatbeteiligtenvertreter und dem Gericht führte. Beim zweiten Termin wurde der Rechtsvertreter schließlich ausgetauscht und ein zweiter Übersetzer bestellt.

Schuldsprüche gefällt

Richter Martin Mitteregger bewertete die Aussagen des Opfers und seiner Frau als glaubwürdig und sprach alle vier Nachbarn schuldig. Der Vater wurde mit 2160 Euro zur höchsten Geldstrafe verurteilt, die Hälfte davon auf Bewährung. Auch Mutter und Söhne sind zu Geldstrafen verurteilt worden. Dennoch blieb am Ende Unsicherheit im Saal: Die Verteidigung meldete Bedenkzeit an. Damit steht zwar ein Schuldspruch fest – ob er rechtskräftig wird, entscheidet sich jedoch erst später.