Syrer verurteilt: Er bot 100 Euro für Analverkehr

Gewalt und Verbrechen / 26.11.2025 • 15:45 Uhr
Hinter dieser Türe musste das Opfer nochmals aussagen
Hinter dieser Türe musste das Opfer nochmals aussagenChristiane Eckert

15-Jährige zudem begrapscht, dreifacher Vater leugnet bis zuletzt.

Feldkirch Im Sommer dieses Jahres belästigte ein 28-jähriger, dreifacher Familienvater einen Teenager in Lustenau. „Ich saß noch vor dem Haus, als er herkam, mir sein Handy hinhielt“. Das Übersetzungsprogramm tat in ordinärer Formulierung kund, dass der Mann gegen 100 Euro den Analverkehr mit dem Mädchen wünsche. Das Mädchen lehnte laut und deutlich mit „Nein“ ab. Dann begrapschte sie der Mann am Schenkel.

An Frechheit nicht zu überbieten

Wenig später kam der Mann nochmals mit einem E-Scooter vorbei und zeigte dem Teenager 100 Euro in der Hand. Schlussendlich rannte die 15-Jährige weg hinüber zur Tankstelle auf das WC, wo sie eine Panikattacke hatte und in ihrer Verzweiflung ihre Freundin anrief.

Der Angeklagte bestritt die Vorwürfe, alles sei eine Lüge, so sagt er und besteht darauf, die Zeugin noch einmal persönlich kommen zu lassen. Beim ersten Prozess konnte sie nicht erscheinen, zu groß war die Angst vor dem Angeklagten. Nun wurde sie nochmals geladen und in Abwesenheit des Täters befragt. „Mir war es auch wichtig, einen persönlichen Eindruck von dem Opfer zu bekommen“, so Richterin Franziska Klammer. Und umso mehr ist die Richterin überzeugt, dass das Mädchen die Wahrheit sagt. „Meine Mandantin hatte damals große Angst, sie wusste nicht, wie der Fremde auf ihre Ablehnung reagiert und ob er sich unter Umständen mit Gewalt nimmt, was er zuvor gefordert hatte“, führt Opferanwältin Ariana Ettefagh aus, dass ihre Mandantin selbst heute noch an Panikattacken mit Atemnot und Übelkeit reagiert, wenn sie an dem Tatort vorbeigeht.

1440 Euro Strafe

Als Strafe für die Übergriffe wird der Syrer zu 1440 Euro unbedingter Geldstrafe sowie 500 Euro Entschädigung für das Mädchen verurteilt. Als Beweis wurde im Prozess auch ein Video angesehen, auf dem zwar nicht allzu viel zu erkennen war, doch man sieht, wie das Mädchen aufgeschreckt zusammenzuckt und davonrennt.

Der Verurteilte will wissen, welche Auswirkungen dieses Urteil auf sein Aufenthaltsrecht in Österreich hat, ob er nun abgeschoben wird. Das kann ihm die Richterin nicht beantworten, das fällt nicht in ihre Zuständigkeit. Für die Strafe wird dem Mann Ratenzahlung gewährt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.