Alko-Radler wurde nach Unfall rabiat

Betrunkener Rentner legte sich nach Sturz mit Fahrrad mit Rettung und Polizei an.
Feldkirch Im Sommer dieses Jahres wollte der frisch gebackene Pensionist mit Kollegen auf seine Pensionierung anstoßen. Er fuhr mit dem Rad zum vereinbarten Gastgarten. Sein Kumpel und er bestellten sich zur Feier des Tages mehrere große Biere.
Der nun am Landesgericht Feldkirch angeklagte Deutsche spricht bei seiner Vernehmung von vier Bieren, ansonsten habe er nichts getrunken. Als es ihm damals gegen 21 Uhr in dem Gastgarten zu voll wurde, brachen die beiden auf, der Deutsche nahm sein Fahrrad und fuhr los. Doch er kam nicht allzu weit. In einer Gasse stürzte er ohne Fremdverschulden und verletzte sich. Die Rettung wurde gerufen, weil der ältere Herr doch einige Schürfwunden davongetragen hatte.
Auffallend aggressiv
Der Mann zeigte sich gegenüber den Rettungssanitätern aggressiv und ziemlich betrunken. Die Rettungsleute verständigten daraufhin die Polizei. Als diese kam, legte der gestürzte Radler noch einen darauf, bedrohte und beschimpfte die Beamten. Den Alkoholtest verweigerte er mit den Worten: „Ich blase da sicher nicht rein.” Und dies noch garniert mit einer zusätzlichen Äußerung, die als Beamtenbeleidigung gilt. Dann folgten Drohungen wie „Ich schlag’ Dir die Fresse ein“ und „Ich habe ein Messer bei mir“. Die Beamten brachten den Betrunkenen zur Feststellung der Personalien auf die Dienststelle, auch dabei wehrte er sich vehement.
Verdacht auf Drogen
Der Rentner selbst behauptet, sich an nichts mehr zu erinnern. Er sagt, dass seine Erinnerung erst am nächsten Tag wieder einsetzte, als sein Fahrrad nicht zu Hause stand. „Ich habe mich bei einer Drogenberatungsstelle erkundigt und geschildert, wie es mir an jenem Abend gegangen ist, dass mir ganz komisch war und die haben gesagt, das klinge sehr danach, dass man mir etwas ins Getränk getan hat“, erzählt der Mann.
Außerdem hätten seine eigenen Recherchen ergeben, dass an jenem Abend noch mehreren Gästen „komisch“ war. Richterin Franziska Klammer glaubt eher an übermäßigen Alkoholkonsum und verurteilt den Mann wegen versuchten Widerstandes gegen die Staatsgewalt zu einer Geldstrafe von 600 Euro, weitere 600 Euro werden bedingt ausgesprochen. Von der Bezirkshauptmannschaft, so erzählt der bislang Unbescholtene, habe er wegen des Vorfalls obendrein 2000 Euro Strafe aufgebrummt bekommen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.