“Ich zieh‘ euch eine runter!“: Betrunkene mit 2,8 Promille gegen die Polizei

51-jährige Vorarlbergerin unter anderem wegen räuberischem Diebstahl verurteilt.
Feldkirch Bei ihrem Anblick möchte man meinen, diese Frau könnte kein Wässerchen trüben. So zumindest der Eindruck, als die 51-jährige Unterländerin zum Prozess in den Verhandlungssaal im Landesgericht Feldkirch geführt wird.
Massive Vorwürfe
Doch weit gefehlt: Die mit moderater Ruhe erscheinende Beschuldigte sieht sich vom Staatsanwalt mit massiven Vorwürfen konfrontiert. Sie reichen von gefährlicher Drohung, Widerstand gegen die Staatsgewalt bis hin zum räuberischen Diebstahl.
In der Tat hat die von Rechtsanwalt Johannes Walch verteidigte Beschuldigte turbulente Monate hinter sich, in denen nicht nur ihre starke Alkoholisierung, sondern auch ständige Auseinandersetzungen mit der Polizei im Spiel waren.

Es begann im Mai dieses Jahres. Sie schlug Radau in einem Cafe. Nicht ganz nüchtern. Die Polizei wurde zu Hilfe gerufen. Um dann von der Betrunkenen mit Tritten und gefährlichen Drohungen attackiert zu werden. „Greift mich an und ich ziehe euch eine runter!“, war die Standard-Kampfansage der wütenden 51-Jährigen. Nicht nur an die Polizeibeamten, sondern auch an einen Pfleger in der zuständigen Krankenanstalt, an die die Tobende mit Not und Mühe eingeliefert wurde.
Drohung mit Metallstange
Im August schob sie in einem Lustenauer Supermarkt einen prallgefüllten Einkaufswagen zur Kassiererin, legte jedoch nur ein Viertel von den Waren auf das Kassenband. Der Rest im Wagen „gehöre ihr“ behauptete sie, weil sie die Produkte bereits vorher in Höchst gekauft hätte. Als die Kassiererin und ein Kunde sie beim Verlassen des Marktes hindern wollte, griff sie drohend zu einer Metallstange, um sich einmal mehr zu wiederholen: „Ich zieh‘ euch eine runter!“
Polizist verletzt
Im Oktober sorgte sie für Rabatz in einer Tankstelle. Einer der alarmierten Polizeibeamten wollte sie festnehmen, doch die stark Betrunkene „sperrte“ sich gegen die Amtshandlung. Beide gingen beim Gerangel zu Boden, wobei der Polizist einen Sehnenriss erlitt, der nie mehr verheilen wird.
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“Keine Erinnerung”
Der Rauschpegel der Unterländerin während ihrer Straftaten war beachtlich, einmal wurden 2,8 Promille gemessen. Dementsprechend kompliziert gestaltet es sich für Richter Theo Rümmele, bei der Verhandlung Geständnisse zu den jeweiligen Delikten von der Angeklagten abzuringen. Schlicht und einfach deshalb, weil sie „keine Erinnerung“ mehr daran haben will.
Der Schöffensenat fällt nach kurzer Beratung einen Schuldspruch im Sinne der Anklage. Die Frau wird zu fünfzehn Monaten Haftstrafe verurteilt, zehn davon bedingt auf Bewährung. Dem damals verletzten Polizeibeamten wird ein Teilschmerzengeld in der Höhe von 1000 Euro zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.