Feuerspektakel auch in Vorarlberger Bars

VN / 04.01.2026 • 16:28 Uhr
Flexenhäusl.jpg
vn/böcken/screenshotFeuerspeier im “Flexenhäusl” in Zürs.

Brandexperte Ralph Pezzey zum Beispiel “Flexenhäusl” am Arlberg: „Das gehört verboten.“ Doch auch der Betreiber meldet sich zu Wort.

Schwarzach 40 Todesopfer, 119 überwiegend schwer verletzte Überlebende: Der Schock nach dem tödlichen Brandinferno in der Silvesternacht in einer Bar im schweizerischen Skiort Crans-Montana sitzt tief. Ursache war eine funkensprühende Partyfontäne, welche die Decke in Brand setzte. Gegen die französischen Barbetreiber wird inzwischen wegen fahrlässiger Tötung ermittelt.

Öffentlich beworben

Ähnliche Feuerspektakel sind auch in Vorarlberger Gewerbebetrieben bekannt. Sie werden sogar öffentlich im Internet beworben. Ein Beispiel ist die zum Zürser Hotel Edelweiß gehörende Skihütte „Flexenhäusl“. Besonders „eindrücklich“ ist ein Beitrag in den Sozialen Medien aus dem Jahr 2023, in dem während des Barbetriebs in dieser Skihütte ein fackelschwingender Feuerschlucker inmitten des tanzenden Publikums zu sehen ist. Und dabei einen imposanten Flammenstrahl in die Höhe speit, der an der Decke verpufft.

Pezzey.jpg
Ralph Pezzey, Leiter der Brandverhütungsstelle. Brandverhütungsstelle

Mit dem Bild eines Feuerschluckers aus der Website dieser Arlberger Skihütte konfrontiert, kommentiert das Ralph Pezzey, Leiter der Vorarlberger Brandverhütungsstelle, mit eindeutigen Worten: „Aus der Sicht eines Sicherheitstechnikers der Brandverhütungsstelle gehört das verboten.“

Regelmäßige Überprüfungen

Die Gefahr solcher Aktionen im Inneren von Gebäuden sei groß. „Wenn da leicht brennbares Material in der Umgebung ist, beispielsweise eine mit Schaumgummi oder Holzplättelchen bestückte Decke, ist das im weiteren Verlauf durchaus mit einem sehr hohen Brandrisiko verbunden“, sagt Pezzey. Auch wenn es in öffentlichen Gebäuden in Vorarlberg noch nie zu Brandfällen mit jener Ursache wie in Crans-Montana gekommen sei.

Die Vorarlberger Brandverhütungsstelle schickt regelmäßig acht Techniker auf den Weg, um auf Anweisung des Arbeitsinspektorats Gebäude auf feuerpolizeiliche Sicherheitsmängel zu überprüfen. Seit einer Änderung des Vorarlberger Baugesetzes im Jahr 2023 ist die Regelmäßigkeit von Brandsicherheitsüberprüfungen gesetzlich vorgeschrieben.

Gravierende Mängel

„Allein im letzten Jahr sind von uns auf behördliche Anordnung in Vorarlberg rund 600 solcher Sicherheitsüberprüfungen vorgenommen worden. Nicht nur in Beherbergungsbetrieben und Bars, sondern auch in Pflegeheimen. Dabei sind mitunter gravierende Mängel festgestellt worden“, so der Leiter der Brandverhütungsstelle zu den VN. Die Brandexperten nehmen dabei das ganze Gebäude unter die Lupe. Sollten dabei leicht entzündbare Materialien entdeckt werden, müssen sie entfernt werden. Es sei denn, die Betreiber können den Nachweis erbringen, dass das Interieur der Brandschutzverordnung entspricht.

Stellungnahme aus Zürs

Bezüglich des Feuerspektakels im Zürser “Flexenhäusl” meldete sich Hoteldirektor Karl Wiener mit einer Stellungnahme gegenüber den VN zu Wort: “In unserem Betrieb legen wir seit jeher größten Wert auf Brandschutz und Prävention. War doch der Vorbesitzer, der noch im Haus wohnt, Feuerwehrkommandant in Zürs. Speziell im Flexenhäusl gibt es nur eine Person, die seit zehn Jahren im Betrieb ist, die Shows macht. Wir verfügen über geschultes, erfahrenes Personal, es kommen keine brennbaren Materialien zum Einsatz, und unser einziger Gastraum ist unter 50 Quadratmeter und führt direkt ins Freie. Zusätzlich stehen fünf Fenster zur Verfügung, die ebenfalls unmittelbar nach außen führen. Feuerlöscher befinden sich jederzeit in Griffweite. Gerade vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse ist es umso wichtiger, den Umgang mit offenen Flammen, Geburtstagskerzen oder Sternspritzern sehr kritisch zu hinterfragen und verantwortungsvoll zu regeln”, so der Hoteldirektor.