Wallner zu Bezahlkarte: “In der Tendenz eher dafür”

Allgäuer und Wallner schließen eine Bezahlkarte für Asylwerber in Vorarlberg künftig nicht aus. Der Vorarlberg Kodex soll auf Nachhaltigkeit geprüft werden.
Schwarzach Wie geht es mit dem Vorarlberg Kodex weiter? Am ersten Tag des Jahres ließ Landeshauptmann Markus Wallner (ÖVP) in einer Aussendung wissen, wie Vorarlberg als Wirtschafts- und Lebensraum gestärkt werden soll. Neben Bürokratieabbau und Wirtschaftsaufschwung nannte er auch die Integrationsvereinbarung für Asylwerbende in der Grundversorgung. Der zuständige Landesrat Daniel Allgäuer (FPÖ) bestätigte den VN, dass zwar laufend über Verbesserungen diskutiert werde. Eine Reform stehe aber nicht unmittelbar bevor. Jedoch soll die Maßnahme künftig auf ihre Wirkung überprüft werden. Auch die Bezahlkarte ist erneut Thema im Land.
Der Landesrat ergänzt, dass die Einführung der Bezahlkarte für Asylwerbende, wie sie in einigen anderen Bundesländern bereits erprobt und umgesetzt wurde, eine Möglichkeit darstelle. “Wir schauen uns das an, aber werden Vor- und Nachteile abwägen.” Auch der Landeshauptmann zeigt sich auf Nachfrage offen: “In der Tendenz bin ich eher dafür.”
Kodex seit Juli 2024 in Kraft
Seit Einführung haben 1122 bei der Caritas untergebrachte Personen den Vorarlberg Kodex unterschrieben. Hinzu kommen 104 Personen, die privat wohnen und unterschrieben haben. Derzeit sind von den 575 bei der Caritas untergebrachten Asylwerbenden ca. 410 Personen vom Vorarlberg Kodex betroffen, sowie 80 Asylwerbende, die privat wohnen, informiert Allgäuer. Die Menschen kommen aus Afghanistan, Syrien, Somalia, Irak, der Türkei und dem Iran. Zu den Verpflichtungen durch den Kodex zählen Deutsch- und Wertekurse und gemeinnützige Arbeit. “Wir haben die Zahlen der gemeinnützigen Arbeit von 2024 auf 2025 verdoppeln können. Das liegt auch daran, dass vor allem Gemeinden das mittragen und Arbeit anbieten”, sagt der Landesrat.
Seit Herbst kann Asylwerbenden in der Grundversorgung das sogenannte Taschengeld von 40 Euro pro Monat um die Hälfte gekürzt werden, falls sie diese Integrationsvereinbarung nicht unterzeichnen. Bislang gab es keine Sanktion. “Mir geht es darum, dass mit einer Unterschrift noch nicht alles erledigt ist. Mich interessiert, ob die Verpflichtungen auch eingehalten werden und welche nachhaltige Wirkung wir damit erzeugen”, sagt Wallner. Denn der Sinn der gemeinnützigen Arbeit sei, dass diejenigen, die bleiben dürfen, schneller in einen Job finden. Künftig soll daher erhoben werden, wie viele Menschen mit positivem Asylbescheid schließlich erwerbstätig sind, sagt Allgäuer.