Probeführerscheinbesitzerin nach Alk-Unfall verurteilt

VN / 13.01.2026 • 11:33 Uhr
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eckertDie junge Frau ist heute noch über den Unfall psychisch betroffen.

18-jährige Schülerin verursachte mit 1,6 Promille schweren Verkehrsunfall im Unterland.

Feldkirch Die heute 19-Jährige ist beim Prozess am Landesgericht Feldkirch aufgewühlt und nervös. Immer wieder wischt sie sich die Tränen aus dem Gesicht. Sie hat die Bilder des zehnten Oktobers vergangenen Jahres noch deutlich vor Augen. Gemeinsam mit Kollegen hatte man bei ihr zuhause einiges getrunken. Zu viel und in zu kurzer Zeit leerte sie starke, alkoholische Getränke, unter anderem mehrere Jägermeister. Danach hatten die jungen Leute ausgemacht, noch eine Runde mit dem Auto zu fahren, um bei einer Schule in der Nähe gemeinsam zu „chillen“. Doch dazu kam es nicht mehr. Die Schülerin hatte die Fahrlizenz erst knapp zwei Monate zuvor erworben. Es war dunkel und sie hatte immerhin 1,6 Promille intus.

Unschuldigen gerammt

An einer Kreuzung im Unterland geriet die junge Lenkerin immer weiter auf die Gegenfahrbahn und kollidierte schlussendlich mit einem unschuldigen Pkw-Lenker. Der 41-Jährige wurde schwer verletzt. Er erlitt einen Schlüsselbeinbruch, ist heute noch in Behandlung und muss eventuell nochmals operiert werden. Im Fahrzeug der Unfallverursacherin befanden sich vier Kollegen. In diesem Auto wurde nur ein junger Mann leicht verletzt. Die beiden Fahrzeuge waren so ineinander verkeilt, dass sie mit Spezialwerkzeug auseinandergezogen werden mussten.

Sichtlich mitgenommen

Die junge Frau weiß, dass sie damals einen schweren Fehler begangen hat. Einfühlsam führt Richterin Sabrina Tagwercher das notwendige Beweisverfahren durch.  Der Angeklagten bleibt jedoch eine nochmalige Zeugeneinvernahme des Schwerverletzten erspart, da sie ohnedies vollumfänglich geständig ist. Die Schülerin arbeitet neben der Schule geringfügig und ist bereit, dem Opfer 500 Euro Teilschmerzengeld zu bezahlen. An Strafe für die fahrlässige Körperverletzung und die Gefährdung körperlicher Sicherheit gibt es drei Monate Haftstrafe auf Bewährung plus 960 Euro Geldstrafe.

An Forderungen wird auf die Unterländerin noch einiges zukommen. Das Krankenhaus holt sich in derartigen Fällen die Behandlungskosten vom Unfallverursacher. Diversionen sind bei 1,6 Promille auch bei unbescholtenen Geständigen so gut wie ausgeschlossen, somit war eine Verurteilung und somit eine Vorstrafe unumgänglich. Alle akzeptieren das Urteil.