Freundin bedroht, gewürgt und verletzt

VN / 02.01.2026 • 14:00 Uhr
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eckertDer Angeklagte zeigte sich vor Richterin Kathrin Feurle grundsätzlich geständig.

2,12 Promille zur Tatzeit vernebelten bei bislang Unbescholtenem die Erinnerung.

Feldkirch Die meisten der von der Staatsanwaltschaft vorgebrachten Vorwürfe bestreitet der am Landesgericht Feldkirch angeklagte, ehemalige Tiefbauarbeiter (25) gar nicht. Zu trüb ist das Gedächtnis, zu viel Alkohol war damals im Spiel. Bei ihm waren 2,12 Promille Alkohol im Blut, bei seiner Ex-Freundin sogar 2,2 Promille. Auch hinsichtlich des Widerstands gegen die Polizei, als der Angeklagte damals die Fäuste hob, in Kampfstellung ging und forderte: „Komm her, komm her“ und dann einem Polizisten Schürfwunden zufügte, ist der derzeit arbeitslose Deutsche prinzipiell geständig.

Streit ums Geld

Angeblich hatte der 25-Jährige seiner damaligen Lebensgefährtin Geld geliehen. Im Juni gab es im Unterland einen heftigen Streit zwischen dem Paar. Er schlug und würgte die Frau. Das Opfer trug einige blaue Flecken davon, das bestätigt auch ein Ambulanzblatt. Die Frau drohte, ihn anzuzeigen, der junge Mann wollte sie mit den Worten „Wenn Du das sagst, bringe ich Dich um“ an der Anzeige hindern. Festgehalten ist diese Drohung auf dem Handy des Opfers. Beim Prozess erscheint die Frau nicht, sie ist unbekannten Aufenthaltes. Doch der Angeklagte räumt ein, dass es durchaus so gewesen sein wird.

Teilbedingte Geldstrafe

Einem der Polizisten schuldet der Angeklagte 400 Euro. Zum einen wurde bei der Rangelei die Uhr eines Beamten beschädigt, was 50 Euro kostete. Zum anderen fordert der Beamte für die erlittenen Abschürfungen und vier Tage Schmerzen 350 Euro Schmerzengeld. Der Deutsche erkennt den Betrag an. Der bislang Unbescholtene wird zu 2160 Euro, die Hälfte davon auf Bewährung, verurteilt. Der Verurteilte und Staatsanwalt Johannes Hartmann akzeptieren das Urteil. Ratenzahlung wird genehmigt.