Aktuelle Entscheidung fiel in Innsbruck: Es bleibt bei Rekordstrafe für Neonazi aus Vorarlberg

Auch der dritte Rechtsgang blieb für unverbesserlichen NS-Fanatiker ein Kampf gegen Windmühlen.
Innsbruck, Feldkirch Das Urteil der Geschworenen bei der Verhandlung des Erstgerichts in Feldkirch Ende April 2025 war für den damals 49-jährigen, in Vorarlberg wohnhaften Österreicher niederschmetternd: Zehn Jahre Gefängnis wegen des Verbrechens der nationalsozialistischen Wiederbetätigung.
Das ist eine ungewöhnlich hohe Strafe nach dem Verbotsgesetz und die höchste, die in Österreich in jüngerer Zeit verhängt worden ist. Mit Ausnahme des als “Mr. Bond” bekannten österreichischen Neonazi-Rappers, der im März 2022 in Wien ebenfalls zu zehn Jahren Gefängnis verurteilt wurde.
Phantom-Namen
Der am Landesgericht Feldkirch verurteilte Neonazi mit türkischen Wurzeln hatte sich einen wahrhaftig deutsch klingenden Phantom-Namen zugelegt, bezeichnete sich selbst als einen in „Österreich gefangenen Deutschen“ und wollte in Vorarlberg wenigstens in der Nähe von Lindau leben, also nicht allzu weit entfernt von seiner „wahren Heimat“. Sein mit elf Eintragungen belastetes Vorstrafenregister trug ebenso zur hohen Strafbemessung bei wie seine unaufhörlichen Verbrechen nach dem Verbotsgesetz.
Schwester angestiftet
So forderte der Mann in den Jahren zwischen 2022 und 2024 auf mehreren seiner YouTube-Kanäle medial zur nationalistischen Wiederbetätigung auf, indem er Obdachlose mit Rechtsrockvideos, Kommentaren zu NS-Codes zur Abschaffung der Demokratie, zur Wiederherstellung der NS-Diktatur und zum Antisemitismus zu verleiten versuchte. Immer und immer wieder. In der Justizanstalt Feldkirch wurde außerdem ein Brief abgefangen, in dem der U-Häftling seine Schwester zur Verbreitung von NS-Propaganda in Deutschland anstiften wollte.
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Gegen seine Verurteilung im April 2025 meldete der 49-Jährige Strafberufung ein. Tatsächlich hob der Oberste Gerichtshof (OGH) das Urteil mit der Strafe von zehn Jahren Gefängnis als nichtig auf. Doch nicht etwa deshalb, weil die Entscheidung zu hart gewesen sei. Sondern, weil der Angeklagte bei der erstgerichtlichen Verhandlung von einem nicht befugten Verteidiger vertreten worden sei.
Doch ein erster Hoffnungsschimmer sollte sich für den Beschuldigten bei der Neuverhandlung am Landesgericht Feldkirch im Oktober 2025 verfinstern: Auch im zweiten Rechtsgang blieb es bei dem Urteil von zehn Jahren Gefängnis. Doch diesmal legte nicht nur der Verurteilte selbst Berufung wegen der Höhe der Strafe ein, sondern in gegensätzlicher Absicht auch die Staatsanwaltschaft, der die verhängte Strafe zu mild erschien.
Am Mittwoch kam es nun zur Berufungsverhandlung am Oberlandesgericht Innsbruck. Wie die VN auf Anfrage erfuhren, wurde auch dort in einer halbstündigen Verhandlung nicht am erst- und zweitinstanzlichen Urteil gerüttelt: Es bleibt bei zehn Jahren Gefängnis.