Sohn wollte nicht zum AMS: Todesdrohung gegen den Vater

Nach einer heftigen Auseinandersetzung mit seinem Senior saß ein 31-Jähriger in Feldkirch auf der Anklagebank.
Feldkirch Richterin Verena Wackerle verhandelt gemeinsam mit zwei Schöffen den Fall eines Mannes mit Jahrgang 1994. Der Betroffene arbeitete früher in der Justiz, in der Küche. Mittlerweile weist er acht Vorstrafen auf. Der Staatsanwalt bringt es eingangs auf den Punkt: “Das Ganze ist aus einer Emotion heraus passiert. Man verliert die Herrschaft.” Wer, wie und warum – diese drei Fragen müsse man sich stellen.
Am 19. November 2025 eskalierte die Situation. Der Betroffene lebte nach seiner Entlassung wieder bei seinen Eltern. Am Tattag wollte der Vater mit ihm zum AMS gehen. Der Sohn weigerte sich, es kam zum Streit. Schließlich fiel ein Satz, der juristisch als Todesdrohung zu werten ist. Der Junior selbst räumt vor Gericht ein: “Ich habe meinen Vater bedroht.” Er habe sich verfolgt gefühlt, unter starkem Stress gestanden und könne sich an Details nicht mehr erinnern.
Vater zeigt Sohn an
Der Vater schildert als Zeuge, dass er keine Angst vor seinem Sohn habe. “Er darf bei mir wohnen.” Problematisch werde es immer dann, wenn die Medikamente abgesetzt würden. Drei, vier oder fünfmal sei es bereits zu neuerlichen Einweisungen seines Sohnes gekommen. Ein betreutes Wohnmodell hält er für sinnvoll. Dass er Anzeige erstattete, begründet er mit dem Wunsch nach Hilfe für seinen Sohn.
Krankheit und fehlende Medikation
Im Jahr 2023 erkannte der Mann selbst, dass er an einer paranoiden Schizophrenie leidet. Er wurde stationär aufgenommen. Die Medikation nahm er ein, setzte sie jedoch mehrmals eigenständig ab, sobald es ihm besser gegangen war.
Am 24. Oktober des vergangenen Jahres wurde er bedingt entlassen. Ohne Medikamente fuhr er nach München. “Seine innere Stimme sagte ihm, er müsse dorthin”, heißt es in der Akte. Familie oder soziales Umfeld hat er dort nicht. Nach rund drei Wochen auf freiem Fuß kam es zu auffälligem Verhalten, schließlich wieder zu einer Einweisung. Auch zum Zeitpunkt des Vorfalls im November stand er nicht unter ausreichender medikamentöser Behandlung.
Deutliche Worte des Gutachters
Gerichtspsychiater Reinhard Haller diagnostizierte eine paranoide Schizophrenie mit Halluzinationen. Seit jungen Jahren konsumierte der Betroffene Drogen, über Jahre hinweg besteht eine Abhängigkeit. Massiver Cannabiskonsum könne eine solche Erkrankung begünstigen. Der Sachverständige bestätigt, dass beim Angeklagten typische Symptome vorliegen. Die entscheidende Frage lautet, ob zum Tatzeitpunkt ein akuter Schub bestand. Nach der Drohung wurde der Mann in die Landespsychiatrie eingeliefert und dort von mehreren Fachärzten untersucht.
Für die Zukunftsprognose findet Haller klare Worte: Ohne gesicherte Behandlung könne es zu schweren Gewalttaten kommen. Menschen mit paranoider Schizophrenie hätten ein höheres Risiko für massive Übergriffe als die Durchschnittsbevölkerung. Setze der Betroffene seine Medikamente ab, steige die Wahrscheinlichkeit schwerer Taten um das 16-Fache. Für eine bedingte Nachsicht nennt der Gutachter konkrete Auflagen: drei bis vier Wochen stationärer Aufenthalt, engmaschige Nachbetreuung, mindestens alle 14 Tage psychiatrische Kontrolle, regelmäßiger Facharztkontakt, betreutes Wohnen, strikter Verzicht auf Alkohol und Suchtmittel sowie Bewährungshilfe.
Das Urteil
Das Gericht ordnet nun eine neuerliche stationäre Unterbringung für mehrere Wochen an. Daran schließen sich sechs Monate engmaschige Kontrollen sowie Bewährungshilfe an. Gesundheitlich stabilisiert sich der Mann, doch ohne klare Struktur und konsequente Therapie bleibt das Risiko bestehen.