Nach Tragödie mit zwei Todesopfern in Lech: Hoteldirektorin angeklagt

Obwohl das Verfahren nach einem tödlichen Kohlenmonoxid-Unfall in einem Lecher Hotel im Februar 2023 zunächst eingestellt worden war, hat der Fall nach drei Jahren nun doch ein gerichtliches Nachspiel. Das ist der Grund dafür.
Feldkirch Es war eine entsetzliche Entdeckung: Am 24. Februar 2023, einem Freitagabend, wurden im Keller eines Hotels in Lech zwei leblose Männer aufgefunden. Es handelte sich um den Direktor und den Hausmeister des Hotels. Reanimationsversuche durch die Einsatzkräfte blieben erfolglos. Wie sich herausstellte, waren die Männer zu Opfern einer tödlichen Kohlenmonoxidvergiftung geworden.
CO-Vergiftung
Der tragische Vorfall trug sich folgendermaßen zu: Der Hausmeister war zwecks einer Kontrolle im Keller in den Pellets-Bunker gestiegen. Dort verlor er wegen der hohen Kohlenmonoxid-Konzentration das Bewusstsein. Der Hoteldirektor, der bei Arbeiten im Silo immer anwesend gewesen sei, dürfte dann versucht haben, seinen Kollegen zu retten. Dabei kam auch er selbst ums Leben.
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Die Tragödie führte zu Ermittlungen durch die Staatsanwaltschaft Feldkirch. In deren Fokus geriet die Geschäftsführerin des Hotels und die Frage, ob sie das Einsteigen in das Pellets-Lager angeordnet habe. Sie verneinte dies und gab zu Protokoll, dass sie es sogar verboten habe. Schlussendlich wurde kein Fremdverschulden angenommen und das Ermittlungsverfahren eingestellt. Doch nur zunächst.
Denn das Blatt wendete sich. Die Anwältin der Angehörigen der Opfer drängte auf die Wiederaufnahme des Verfahrens wegen des Verdachts der grob fahrlässigen Tötung.
Hotelbetreiberin angeklagt
Und so lautet schlussendlich auch die Anklage gegen die Hotelbetreiberin, der sich die 56-Jährige am kommenden Dienstag in einem Prozess am Landesgericht zu verantworten hat. Wörtlicher Auszug aus der Anklageschrift: In den Monaten vor den Todesfällen soll die Beschuldigte unter anderem nicht für eine ausreichende Unterweisung der Arbeitnehmer über Sicherheits- und Gesundheitsschutz gesorgt haben. Zudem soll sie den beiden Arbeitnehmern, obwohl ihr zumindest eine Gefahr durch Kohlenmonoxid bekannt war, Weisung erteilt haben, im Pellets-Lager zu arbeiten. Es gilt die Unschuldsvermutung.