Taxifahrer mit 100er-Blüten bezahlt

Nach zehnter Vorstrafe will Suchtkranker endlich eine Therapie machen.
Feldkirch Der junge, gelernte Monteur hat bereits neun Vorstrafen. Nun sitzt er wieder in Strafhaft. Im November vergangenen Jahres wurde der Mann in Feldkirch mit 37 falschen Hundert-Euro-Scheinen erwischt, drei der Scheine benutzte er zur Bezahlung einer Taxifahrt. Der Schwindel flog auf, der Vater eines zehnjährigen Kindes gibt die Straftat bei der Verhandlung am Landesgericht Feldkirch zu. Doch das ist nicht der einzige Vorwurf, dem sich der 35-Jährige vor Richter Theo Rümmele stellen muss.
Bekannten geschlagen
Als ein Bekannter ihn um Hilfe bei seinem Handy bat, forderte der Monteur 100 Euro Entlohnung, dazu die Bezahlung einer Taxifahrt. Anderenfalls werde er mit Leuten kommen und das Haus abfackeln. Außerdem werde er ihn attackieren. Er schlug sein Gegenüber und trat es auch. Das Opfer wurde nur leicht verletzt.
Geld fordert das Opfer vor Gericht keines, mit einer Entschuldigung ist es zufrieden. „Wenn die Sucht wieder Platz greift, dann werde ich immer aggressiv. Ich muss jetzt wirklich eine Therapie machen“, gibt der Angeklagte alle Vorfälle zu. Er sei jetzt wirklich bemüht, sowohl die Gewalt als auch die Sucht in den Griff zu bekommen. Er hängt stark an Alkohol und Drogen, damit soll nun endlich Schluss sein. „Ich habe meine Frau und meine ganze Familie angelogen, ich will wieder ein geregeltes Leben haben“, erklärt der 35-Jährige.
40 Monate Haftstrafe
Das Geständnis wird mildernd gewertet, auch der Umstand, dass die Zurechnungsfähigkeit eingeschränkt war. Erschwerend waren die neun Vorstrafen, sogar alte Bewährungsstrafen waren offen, als es zu neuen Straftaten kam.
„Mein Mandant ist äußerst reflektiert“, so Verteidiger Toni Jakupi. Von dem Falschgeld hatte der Angeklagte den Großteil in den Müll geworfen, lediglich drei Scheine wurden zur Zahlung einer Taxifahrt verwendet. Als der Angeklagte sein Schlusswort vorträgt, laufen ihm die Tränen über die Wangen. Er scheint wirklich mit seiner Vergangenheit abschließen zu wollen. „Mir ist klar, dass das meine allerletzte Chance ist“, räumt er abschließend ein. Für die Sache mit dem Falschgeld, für die Drohungen und die versuchte schwere Körperverletzung wird er zu einer Haftstrafe von 24 Monaten verurteilt. Dazu kommen weitere 16 Monate und elf Tage, die bislang nur auf Bewährung ausgesprochen worden waren. 37 Euro muss er an Schaden gut machen. „Sie wurden erst im Dezember zum letzten Mal verurteilt, zwei Monate später wurden sie schon wieder straffällig, das geht so nicht. Sie hatten schon so viele zweite Chancen“, begründet Richter Theo Rümmele das Urteil. Das Urteil ist rechtskräftig.